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Barmer rät zu "Retaxierungsprophylaxe"

BERLIN (ks). Mit einem Rundfax hat die Barmer Ersatzkasse Apotheken Retaxationen angedroht, wenn sie trotz bestehender Rabattverträge keine rabattierten Arzneimittel abgeben. In dem Schreiben weist die Kasse darauf hin, dass die mit dem Deutschen Apothekerverband vereinbarte Friedenspflicht Ende Juni 2007 ausgelaufen sei. Seitdem seien alle Apotheken verpflichtet, Arzneimittel mit Rabattvertrag abzugeben.

Laut Barmer zeigen erste Rechnungsprüfungen, dass im Abrechnungsmonat Juli "vielfach noch nicht rabattierte Arzneimittel abgegeben worden (sind), obwohl Rabattpräparate zur Verfügung standen". Für die einzelne Apotheke könne das finanzielle Volumen bei wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Abgabebestimmungen schnell einen Betrag von 1000 Euro überschreiten. Denn der Barmer und ihren Versicherten entgingen für jede nicht abgegebene Packung eines Rabattpräparates die mit den Herstellern vereinbarten Rabatte. Die Barmer behalte sich daher vor, in diesen Fällen von der Möglichkeit der vollständigen Retaxierung ab dem 1. Juli 2007 Gebrauch zu machen, heißt es in dem Schreiben. "Wir bitten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse – falls noch nicht geschehen –, die Abgabeverpflichtung aufgrund bestehender Rabattverträge besonders zu beachten und somit eine ‚Retaxierungsprophylaxe‘ zu betreiben."

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