Deutscher Apothekertag 2008

Gleichlange Spieße

Doris Uhl

Die Einigkeit ist groß: der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gehört verboten. Befürworter für die von den Apothekern erhobene Forderung finden sich quer durch alle Fraktionen. Doch was ist mit den OTCs? Versandhandel kein Problem?

Sicher: Schlagzeilen über ge- oder verfälschtes Aspirin, Ibuprofen und Co. hat es so noch nicht gegeben. Damit ist wohl (noch) kein Gewinn zu machen. Doch vor skrupelloser Geschäftemacherei, wie sie in dem Heparinskandal offenkundig geworden ist, sind auch OTC-Arzneimittel nicht gefeit. Das führt uns gerade der Skandal um Melamin-verseuchte Milch und weitere Lebensmittel in China drastisch vor Augen.

Doch der OTC-Versandhandel stellt aus pharmazeutischer Sicht ein ganz anderes Problem dar. So wie er zurzeit praktiziert wird, muss zwar die Möglichkeit zur Beratung gegeben werden, doch eine aktive Beratungspflicht durch den Versender gibt es nicht. Dagegen gibt es unzählige Beispiele, wie Patienten und Kunden durch aktive Nachfrage in der niedergelassenen Apotheke durch hochqualifiziertes Personal vor der Einnahme von ungeeigneten oder individuell gefährlichen Arzneimitteln geschützt werden. Das von der Hamburger Apothekerin Ulrike Hahn im Rahmen einer Podiumsdiskussion auf dem Deutschen Apothekertag 2008 genannte Beispiel, nach dem ein Patient nach Eigendiagnose Effortil verlangt hatte, sich aber bei Überprüfung der Blutdrucks zu hohe Werte ergaben, steht stellvertretend für das Dilemma Versandhandel mit OTC-Arzneimitteln. Denn der Patient der Kollegin Hahn wäre sicher nicht auf die Idee gekommen, seine Eigendiagnose zu hinterfragen und bei Versandbestellung die Hotline des Händlers anzurufen. Ob die versendende Apotheke eine solche Bestellung aktiv hinterfragt, erscheint mehr als fraglich. Verpflichtet ist sie dazu nicht, der niedergelassene Apotheker hingegen schon. Professor Habs, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, hat bei der Eröffnung der Expopharm 2008 vor einer Herabstufung von OTC-Arzneimitteln zu Arzneimitteln 2. Klasse gewarnt. Diese Gefahr sieht er in der derzeitigen Diskussion um das Versandhandelsverbot von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Er hat die Apotheker aufgefordert, hier nachzujustieren. Eine Forderung, die nur zu unterstützen ist. Denn wenn man es mit der Arzneimittelsicherheit und dem Verbraucherschutz ernst meint, dann muss auch der Versandhandel von OTC-Arzneimitteln auf den Prüfstand. Wenn er schon nicht verboten werden kann, sollte in jedem Fall der Versandhändler stärker in die Beratungspflicht genommen werden. Im Interesse der Kunden und Patienten ist zu fordern, dass bei jeder Bestellung von OTC-Arzneimitteln vor dem Versand ein Apotheker telefonisch Kontakt mit dem Patienten aufnimmt und im Beratungsgespräch die Indikation hinterfragt, potenzielle Wechselwirkungen mit möglicherweise weiteren eingenommenen Arzneimitteln abfragt, auf Nebenwirkungen hinweist und Tipps zur richtigen Anwendung gibt. Eine solche aktive Beratungspflicht ist auch im Hinblick auf einen Wettbewerb mit gleichlangen Spießen zwischen Versandapotheke und niedergelassener Apotheke zu fordern.


Doris Uhl, Redakteurin der Deutschen Apotheker Zeitung

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.