Pharmazeutisches Recht

Gebührenordnung der LAK Baden-Württemberg

Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg vom 09.09.2008

Auf Grund der §§ 9, 10 Nr. 16 sowie § 23 Abs. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Oktober 2007 (GBl. S. 473) hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden Württemberg am 02. Juli 2008 folgende Änderung der Gebührenordnung beschlossen:

§ 1

Die Gebührenordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg vom 06. August 1998 (PZ 34/98, S.80; DAZ 34/98, S.63), zuletzt geändert durch Satzung vom 07.11.2007 (PZ 48/07, S. 112; DAZ 48/07, S. 99), wird wie folgt geändert:

1. Die Anlage zu § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung (Gebührenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a) Nummer 7. wird wie folgt gefasst:

"7. Gebühren für die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen in Apotheken

7.1 Begutachtung vor Ort (Voraudit, Zertifizierungs-, Wiederholungs-, Überwachungs- oder Nachaudit)

Der Begutachtungsaufwand wird individuell geplant nach den Anforderungen der relevanten Norm für das QM-System, dem Umfang und der Struktur des QM-Systems, der Zahl der Mitarbeiter, der Betriebstätten bzw. Standorte und der Komplexität der Prozesse. Die Berechnung des Aufwands erfolgt auf Basis von Personentagen. Ein Personentag entspricht 8 Stunden. Der Tagessatz beträgt € 520,00.

Die Begutachtung beinhaltet je nach Auftrag die Prüfung der Managementdokumentation, Erstaudits der Stufe 1 und 2, Überwachungsaudits, Wiederholungsaudits bzw. auf Wunsch Voraudits einschließlich der Erstellung des Auditberichts.

Die Anzahl der Beschäftigten bemisst sich nach der Anzahl der Personen, die im Geltungsbereich des Managementsystems ganz oder teilweise tätig sind. Teilzeitbeschäftigte werden anteilig auf Vollzeitstellen umgerechnet.

7.2 Systembewertung

Die Systembewertung umfaßt die Prüfung der Auditdokumentation, den Aufwand der Zertifizierungskommission sowie die Erteilung der Zertifikate.

a) Erst- und Rezertifzierung € 400,00

b) Überwachung € 280,00

7.3 Jährliche Zertifikatnutzungsgebühr:

a) Zertifikate nach DIN EN ISO 9001: € 100,00

b) Zertifikate nach qu.int.as® € 25,00

7.4 Nebenkosten je Audit

7.4.1 Reisezeiten

An- und Abreise von Auditoren und Mitarbeitern der Zertifizierungsstelle zum Auftraggeber werden nicht berechnet.

7.4.2 Reisekosten

a) Öffentliche Verkehrsmittel nach Aufwand

b) PKW € 0,30 je gefahrenen Kilometer

c) Parkgebühren nach Aufwand

d) Übernachtungskosten nach Aufwand

e) Flugkosten nach Aufwand

7.5 Rücknahme oder Widerruf der Zertifizierung: € 180,00

7.6 Zertifizierung von Gruppen

Bei Zertifizierungen von Gruppen kann in Abhängigkeit vom Aufwand ein Nachlass gewährt werden.

7.7 Besondere Serviceleistungen

a) Vorbeurteilung der QM-Dokumentation nach Aufwand

b) Erteilung von 2 Zertifikaten je Normengrundlage bei Erst- und Rezertifizierungen ohne Berechnung

c) Einbinden des Firmen-Logos des Auftraggebers in das Zertifikat (Datei in entsprechender Auflösung durch Auftraggeber gestellt): € 15,00

d) Ausstellen zusätzlicher Zertifikate DIN A4 je Exemplar € 5,00

e) Ausstellen zusätzlicher Zertifikate DIN A3 nach Aufwand

f) Datenträger mit Logo der Zertifizierung ohne Berechnung."

§ 2

Präsident und Schriftführer werden ermächtigt, den Wortlaut der Gebührenordnung in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragrafenfolge bekannt zu machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.

§ 3

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

AZ: 55-5415.2-3.5.7

Vorstehende Änderung der Gebührenordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes genehmigt.

Stuttgart, den 22.08.2008 Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg Kirsten Schmidts

Vorstehende Änderung der Gebührenordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg wird nach Genehmigung durch das Ministerium für Arbeit und Soziales vom 22.08.2008 (AZ: 55-5415.2-3.5.7) hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.


Stuttgart, den 9. September 2008 Landesapothekerkammer Baden-Württemberg Dr. Günther Hanke, Präsident Michael Hofheinz, Schriftführer

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