Deutscher Apothekertag 2008

Doppelt hält besser!

Hermann Vogel jr.

Als Angehöriger eines freien unabhängigen Heilberufs ist gegen die Preisabsprachen zwischen Herstellern und Kostenträgern ("Rabattverträge") grundsätzlich nichts einzuwenden. Entstehen aber durch die Umsetzung solcher Rabattverträge Situationen, die aus pharmazeutischer Sicht eine ver-antwortbare Arzneimittelabgabe nicht mehr zulassen oder garantieren, sind die Apotheker gesetzlich verpflichtet, auf den notwendigen Änderungen zu bestehen. Ein Antrag (gestellt von der Landes-apothekerkammer Hessen und dem Hessischen Apothekerverband e. V.) beinhaltete die Aufforderung an den Gesetzgeber, pharmazeutische Gesichtspunkte in die Rahmenbedingungen der Vor-schriften des SGB V zu Rabattverträgen und deren Umsetzung deutlich mehr einzubeziehen. Nach kurzer Diskussion – in die sich der ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf persönlich einschaltete – wurde dieser durch einen Ad-hoc-Antrag des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ersetzt. Eine Änderung war, dass sich letzterer nicht mehr an den Gesetzgeber, sondern die Krankenkassen wendet. Die Politik könnte durch dieses "Manöver" den Eindruck gewinnen, die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker sehen die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Rabattverträge im SGB V als ausreichend an. Die zurzeit in den Apotheken auftretenden Probleme seien lediglich als eine Folge der unzureichenden Umsetzung durch die von den Krankenkassen abgeschlossenen Verträge anzusehen. Wäre es hier nicht sinnvoller, sowohl die Krankenkassen, als auch den Gesetzgeber aufzufordern, pharmazeutische Gesichtspunkte mehr zu berücksichtigen? Sollte man nicht bei jedem vorstellig werden?

Fazit: Da die Interessen der Apotheker in den Vertragsverhandlungen zwischen Krankenkassen und Herstellern von niemand vertreten werden (können), sollten die Rabattverträge und ihre gesetzlichen Rahmenbedingungen im SGB V eigentlich so gefasst sein, dass eine praktikable und pharmazeu-tisch verantwortbare Umsetzung in den deutschen Apotheken gewährleistet ist. Denn es muss wohl davon ausgegangen werden, dass Krankenkassen bei ihren Vertragsgesprächen mit den Herstellern sich höchstens von gesetzlichen Vorgaben, aber höchstwahrscheinlich nicht von Anträgen oder gar Wünschen der deutschen Apotheker beeinflussen oder leiten lassen werden.


Hermann Vogel jr., Apotheker

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