DAZ aktuell

Der Ungewissheit ein Ende gesetzt

Der Deutsche Pharmazeutinnen Verband (dpv) nimmt in einer Pressemitteilung zum Urteil des EuGH zur Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern in Deutschland wie folgt Stellung:

Nach mehr als fünf Jahren hat das EuGH-Gericht am 11. September 2008 zum Thema Arzneimittelversorgung in den Krankenhäusern entschieden und damit der Ungewissheit, die besonders unsere Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern und krankenhausversorgenden Apotheken belastet hat, ein Ende gesetzt.

Besonders zu begrüßen ist die Feststellung des EuGH, dass die Arzneimittelversorgung eines Krankenhauses Teil des Gesundheitsschutzes ist und daher höher steht als die Warenverkehrsfreiheit. Die Gesundheitssysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU sind historisch gewachsen und sehr unterschiedlich geregelt. Daher wurde im Artikel 30 EG festgelegt, dass der Gesundheitsschutz in die volle Verantwortung der Mitgliedsländer fällt. Es ist den Staaten freigestellt zu entscheiden, auf welchem Niveau dieser Schutz gewährleistet wird, auch wenn die Regelungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich streng gefasst sind.

Das Ziel aller Beteiligten in Deutschland ist im Falle der Versorgung von Krankenhäusern mit Arzneimitteln eine gleichwertig hohe Qualität – unabhängig davon, ob diese Versorgung intern oder extern geregelt wird. Die deutliche Qualitätsverbesserung der externen Arzneimittelversorgung in den Krankenhäusern nach der Gesetzesänderung im Jahr 1984 hat zu einem einmaligen Zusammenschluss aller relevanten Gruppen einschließlich der beteiligten Ministerien gegen das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission geführt. Seit dem Jahr 1984 sind alle Krankenhäuser, die extern versorgt werden, verpflichtet, einen Versorgungsvertrag mit einer (!) ortsnahen Apotheke abzuschließen. Dieser Versorgungsvertrag beinhaltet neben der reinen Logistik wichtige Kontroll- und Beratungselemente. Gegen diese Regelung hatte ein Krankenhauskonzern aus ökonomischen Gründen bei der EU-Kommission Klage erhoben.

Bereits im Januar 2004 hat auch der Deutsche Pharmazeutinnen Verband in einer ausführlichen Stellungnahme die Notwendigkeit dargelegt, Logistik, Beratung und Kontrolle von Akut- und Dauermedikation ortsnah in einer Hand und einer Verantwortung zu belassen (nachzulesen auf unserer Homepage www.pharmazeutinnen.de). Kurzfristige ökonomische Vorteile können sehr schnell ins Gegenteil umschlagen und darüber hinaus Patienten schweren Schaden zufügen.

Der Deutsche Pharmazeutinnen Verband wendet sich ausdrücklich an die Verantwortlichen beim EuGH, auch künftig bei seinen Urteilsfindungen die Arzneimittelversorgung in ihrer Komplexität als einen wichtigen Teil des Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen.


Antonie Marqwardt, Schriftführerin dpv; im Namen des Vorstandes

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