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Stewens begrüßt Urteil zur Krankenhausversorgung

MÜNCHEN (ks). Als "Sieg für die Arzneimittelsicherheit und die Qualität der Arzneimittelversorgung in Deutschland" hat Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. September zur Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern bezeichnet. Nun ist sie optimistisch, dass auch das deutsche Fremdbesitzverbot in Luxemburg Bestand haben wird.
Wegweisend ist aus Sicht von Bayerns Sozialministerin Stewens das EuGH-Urteil zur Krankenhausversorgung.
Foto: Bayerisches Staatsministerium

"Ich begrüße es sehr, dass der EuGH in seinem heutigen Urteil die nationalen Beschränkungen für Krankenhausapotheken für zulässig erklärt und damit der Arzneimittelsicherheit ganz klar Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmer eingeräumt hat", erklärte Stewens vergangene Woche in München. Die Gesundheit der Bevölkerung sei ein "zu hohes Gut, als dass es durch einen leichtfertigen Umgang mit Arzneimitteln aufs Spiel gesetzt werden dürfte". Und so ist die bayerische Ministerin zuversichtlich gestimmt, dass der EuGH auch in der Frage des deutschen Fremdbesitzverbots für Apotheken dem nationalen Gesundheitsschutz klaren Vorrang einräumen wird. "Im Interesse der Patientensicherheit ist es gerade in einem Flächenland wie Bayern wichtig, die Präsenzapotheke auf dem Land zu erhalten", betonte Stewens. "Wenn die Patientensicherheit berührt ist, muss auch die Liberalisierung des Arzneimittelmarktes ihre Grenzen finden!"

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