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Ärzteschaft: Tabaksucht ist eine Krankheit

BERLIN (ks). In einer Expertenanhörung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung zu den Empfehlungen des Drogen- und Suchtrats zur Tabak- und Alkoholprävention hat die Bundesärztekammer (BÄK) am 15. September gefordert, Tabakabhängigkeit als Krankheit anzuerkennen. Die Krankenkassen sehen diesen Vorschlag skeptisch.

"Eine Bewertung als Lifestyle-Problem, das durch reine Willensanstrengungen oder Gruppengespräche zu beheben wäre, wird dem Problem nicht gerecht", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der BÄK. Mit der Anerkennung der Tabakabhängigkeit als Krankheit müsse der Gemeinsame Bundesausschuss die entsprechenden vergütungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Behandlung schaffen. Bei der BÄK ist man überzeugt, dass es sich bei der Mehrzahl der Raucher um "Abhängigkeitserkrankte" handelt. Alkoholabhängigkeit ist bereits eine anerkannte Krankheit. Der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, sieht dagegen "keinen besonderen Vergütungsbedarf" für die Ärzte gegeben. Der "Frankfurter Rundschau" (Ausgabe vom 16. September) sagte er, Beratungsgespräche rund ums Rauchen gehörten zu den Kernaufgaben insbesondere der Hausärzte und würden innerhalb bestehender Pauschalen vergütet. Lanz verwies darauf, dass die Kassen sich bereits heute bei dem Thema sehr engagierten, indem sie regelmäßige Gesundheits-Checks sowie Spezialprogramme zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes finanzierten.

Bätzing arbeitet an Nationalen Aktionsplänen

Vergangenen Dienstag hatte die Drogenbeauftragte Vertreter aus der Alkohol- und Tabakindustrie, der Werbewirtschaft, der gesetzlichen Krankenkassen, der kommunalen Spitzenverbände, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Sportverbände, der Länder und der Suchtprävention zu einer internen Anhörung geladen. In zwei Veranstaltungen zum Thema Alkohol und Tabak wurde ausführlich über die vorliegenden Empfehlungen des Drogen- und Suchtrates diskutiert. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, bestand Einigkeit darin, dass insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessert werden muss – beispielsweise durch Testkäufe. Kontrovers diskutiert wurde der Bedarf schärferer gesetzlicher Maßnahmen in der Werbung, wie Werbeverbote oder eine stärkere Werbekontrolle. Auch Vorschläge zur Preisregulierung durch Steuererhöhungen waren strittig. Nun will die Drogenbeauftragte, Sabine Bätzing, die Ergebnisse der Anhörung auswerten und die Empfehlungen des Drogen- und Suchtrates überarbeiten. Sie sollen sodann in Nationale Aktionsprogramme zur Alkohol- und Tabakprävention fließen, die Ende des Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen. "Danach werden wir möglichst zügig mit der Umsetzung der Einzelmaßnahmen in den beiden Aktionsprogrammen beginnen", so Bätzing.

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