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Pro Generika: Erneute Lieferengpässe vorprogrammiert

BERLIN (ks). Der Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika, Peter Schmidt, geht davon aus, dass es angesichts der extrem kurzen Vorlaufzeit der neuen AOK-Rabattverträge abermals zu anfänglichen Lieferengpässen kommen wird. Er forderte die AOK daher auf, dieser Gefahr rechtzeitig vorzubeugen und notfalls Übergangsfristen zu vereinbaren, in denen die AOK-Versicherten weiterhin ihr gewohntes Arzneimittel erhalten können.
Längere Wartezeiten für Apothekenkunden sind zu erwarten, wenn die neuen AOK-Rabattverträge in Kraft treten. Auf das Apothekenpersonal wird erneut viel Aufklärungsarbeit zukommen.
Foto: ABDA

Noch läuft das aktuelle Ausschreibungsverfahren der AOK über 64 Wirkstoffe mit einem Gesamtumsatzvolumen von 2,3 Mrd. Euro zu Apothekenverkaufspreisen. Mitte November wird die Kasse bekannt geben, mit welchen Generikaherstellern sie Rabattverträge für die Jahre 2009 und 2010 abschließen wird. Sechs Wochen vor Jahresende werden damit 320 neue Rabattverträge abgeschlossen, die zum 1. Januar 2009 in Kraft treten sollen. In den fünf Regionen, die die AOK gebildet hat, versorgt dann jeweils nur noch ein pharmazeutisches Unternehmen die AOK-Versicherten mit den ausgeschriebenen Wirkstoffen. Zu den betroffenen Substanzen gehören alle generischen Blockbuster gegen chronische Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus, Bluthochdruck und koronare Herzerkrankungen.

Deutliche Mehrbelastung für Apotheken

"Es ist bereits jetzt absehbar, dass diese neue Rabattstrategie der AOK weitreichende Konsequenzen haben wird", erklärte Schmidt. Ob erneut eine Übergangsfrist vereinbart wird oder nicht: Er empfiehlt allen betroffenen Patienten, in den ersten Wochen des neuen Jahres längere Wartezeiten in den Apotheken einzuplanen. Auch auf die Apotheken warte erneut die Aufgabe, im großen Stil verunsicherte Patienten zu informieren und verärgerte Kunden zu beruhigen, wenn sie abermals ein neues Medikament erhalten sollen. "Ihre hohe soziale Kompetenz wird damit schon wieder auf eine harte Probe gestellt", so Schmidt. Er betonte, dass die Umstellung – und damit auch die Erfüllung der gesamten Rabattverträge – ohne die enorme Beratungsleistung der Apothekenteams "überhaupt nicht leistbar" wären. Mehrbelastungen kämen auf die Apotheken aber auch in Zusammenhang mit ihrer Lagerhaltung zu. So müssen sie ihr Warenlager zielgenau zum 1. Januar von den bisherigen Rabattvertragsarzneimitteln auf die Produkte umstellen, für die die neuen Vereinbarungen getroffen wurden. Besonders betroffen seien Apotheken in Urlaubsregionen, die Kunden aus ganz Deutschland haben. Wegen der regional unterschiedlich erteilten Zuschläge, müssten diese Apotheken ihr Warenlager ganz erheblich ausweiten. "Es ist eine Frage der Redlichkeit, dass die AOK auch die daraus entstehenden Zusatzkosten in die volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung ihrer Rabattverträge einfließen lässt", erklärte Schmidt.

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