DAZ aktuell

Neue Eintragungen ins Giftbuch

Die Änderungen der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 21. Juli 2008 (Text in dieser Ausgabe unter Pharmazeutisches Recht) haben Einfluss auf den Apothekenbetrieb. Aufgrund der zweiten Verordnung zur Änderung der ChemVerbotsV müssen nun bei der Abgabe von giftigen und sehr giftigen Stoffen und Zubereitungen die Stoffe Ammoniumnitrat, Kalium- und Natriumchlorat, Kalium- und Natriumnitrat, Kalium- und Natriumperchlorat, Kaliumpermanganat und Wasserstoffperoxidlösungen mit einem Massengehalt von mehr als 12 Prozent in das Abgabebuch ("Giftbuch") eingetragen werden. Zudem muss das Abgabebuch mindestens fünf Jahre anstelle von bisher drei Jahren aufbewahrt werden.

Hinweis: Ein Abgabebuch, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann beim Deutschen Apotheker Verlag Stuttgart, Postfach 10 10 61, 70009 Stuttgart, Tel. (07 11) 25 82-3 41, E-Mail: service@deutscher-apotheker-verlag.de, bezogen werden.

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