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AOK veröffentlicht bundesweite Ausschreibung

BERLIN (bah/daz). Mit Datum vom 9. August 2008 haben die AOKs – unter Federführung der AOK Baden-Württemberg – eine bundesweite Ausschreibung von Arzneimittelrabattverträgen für den Zeitraum 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2010 im Supplement zum Europäischen Amtsblatt (http://ted.europa.eu/) bekannt gegeben. Betroffen sind insgesamt weitere 64 Wirkstoffe mit einem Umsatzvolumen von 2,3 Milliarden Euro im Jahr. Pharmaunternehmen haben nun die Möglichkeit, ihre Angebote für jeden einzelnen Wirkstoff bis zum 6. Oktober 2008, 12 Uhr, bei der AOK Baden-Württemberg einzureichen.

Wie auch bei den letzten beiden AOK-Ausschreibungen handelt es sich um wirkstoffbezogene Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V. Jeder der insgesamt ausgeschriebenen 64 Wirkstoffe stellt ein eigenes Fachlos dar. Für jedes Fachlos werden fünf Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:

  • Gebietslos 1: AOK Bayern (ca. 4,1 Mio. Versicherte),
  • Gebietslos 2: AOK Rheinland/Hamburg und AOK Westfalen-Lippe (ca. 5 Mio. Versicherte),
  • Gebietslos 3: AOK Hessen und AOKplus (ca. 4,3 Mio. Versicherte),
  • Gebietslos 4: AOK Baden-Württemberg, AOK Rheinland-Pfalz und AOK Saarland (ca. 5 Mio. Versicherte),
  • Gebietslos 5: AOK Berlin, AOK Brandenburg, AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Mecklenburg-Vorpommern, AOK Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt und AOK Schleswig-Holstein (ca. 5,6 Mio. Versicherte).

Pro Wirkstoff und Gebietslos wird ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. Damit komme die AOK dem Anliegen des Mittelstandschutzes noch stringenter nach und gewährleiste den mittelständischen Unternehmen Chancengleichheit gegenüber Großkonzernen. So könnten durch die Aufteilung in fünf Gebiete kleinere Unternehmen insbesondere die notwendigen Produktionskapazitäten möglicherweise eher bewältigen.

64 Wirkstoffe betroffen

56 dieser 64 Wirkstoffe hatten die AOKs bereits in ihrer letzten Rabattrunde für die Jahre 2008/2009 gelistet. Verschiedene Arzneimittelhersteller, die von der AOK wegen unzureichender Angebote damals keinen Zuschlag erhielten, verhinderten einen Vertragsabschluss durch den Gang zu Vergabekammern und Gerichten. "Diverse dieser Rechtsstreitigkeiten dauern immer noch an, ohne dass ein rechtssicherer Abschluss absehbar wäre. Wir fühlen uns aber verpflichtet, im Interesse aller unserer 24 Millionen Versicherten alle sinnvollen Rabattmöglichkeiten zu nutzen und gehen nun mit einer neuen, erstmals europaweiten Ausschreibung an den Markt", sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und bundesweiter Verhandlungsführer der Rabattverträge für die AOKs.

Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe

Hermann: "Wir erhoffen uns von den neuen Verträgen bei gleicher Qualität der Versorgung Einsparungen für die AOKs im höheren dreistelligen Millionenbereich pro Jahr. Einen Teil davon hätten wir gerne bereits in diesem Jahr realisiert, was uns aber durch das rechtliche Hickhack verwehrt blieb." Laut Hermann konnten die AOKs durch Übergangsregelungen einen Teil des entgangenen Einsparvolumens wieder auffangen. Jetzt gehe es darum, einen nachhaltigen Beitrag zur Abbremsung der hohen Ausgabensteigerungen im Arzneimittelsektor zu erreichen. Im ersten Halbjahr 2008 stiegen die Arzneimittelausgaben der AOKs nach ersten Trendmeldungen erneut um 4,2 Prozent an.

"Bis Ende Oktober sollen die eingegangenen Angebote eingehend geprüft und anschließend unverzüglich die Zuschläge erteilt werden, damit den neuen Exklusivpartnern der AOK genügend Zeit zur Vorbereitung bleibt. Durch die modifizierte Vorgehensweise bei der Ausschreibung bin ich zuversichtlich, dass die neuen Verträge pünktlich zum Jahreswechsel starten können", so Hermann weiter.

BAH: transparentes Verfahren

Die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist laut Bekanntmachung die Vergabekammer Baden-Württemberg.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßt, dass die AOKs die nunmehr bekannt gegebene Ausschreibung entsprechend den Vorgaben des Kartellvergaberechts europaweit im offenen Verfahren ausschreiben und somit einer wichtigen Forderung der Arzneimittelhersteller, aber letztendlich auch der Gerichte entsprechen. Insbesondere für kleine und mittelständische Arzneimittelhersteller bietet das Vergaberecht nach Auffassung des BAH ein transparentes Verfahren mit konkreten Rechtsschutzmöglichkeiten. Inwieweit die Einzelheiten der neuen AOK-Ausschreibung den Vorgaben des Vergaberechts tatsächlich entsprechen, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Eine Überprüfung der Ausschreibung obliegt bei Vorliegen eines Nachprüfungsantrags der Vergabekammer Baden-Württemberg.

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