DAZ aktuell

Adexa scheitert vor dem BAG

(ada). Wie der Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheken (ADA), Theo Hasse, in einer Pressemitteilung erklärt, ist der Antrag der Apothekengewerkschaft Adexa auf Benennung eines Vorsitzenden für ein Schiedsverfahren nach § 21 BRTV in Sachen Gehaltstarif von der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts abschlägig beschieden worden. Damit habe sich die vom ADA vertretene Auffassung bestätigt, dass diese Regelung keine Grundlage biete, eine Tarifschlichtung zu erzwingen.

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