DAZ aktuell

Pharmakogenetische Untersuchungen durch Apotheker

Stellungnahme der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. (DPhG) zum Referentenentwurf des Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG, Stand 30.06.2008)

Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V. (DPhG) begrüßt den Referentenentwurf des Gendiagnostikgesetzes (GenDG), regelt er doch die wichtige Durchführung gendiagnostischer Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, mit deren Hilfe sich Krankheiten und Krankheitsrisiken erkennen bzw. Krankheits- und Therapieverläufe verfolgen lassen. Die DPhG regt jedoch dringend an, § 7 ("Arztvorbehalt") und § 10 ("Genetische Beratung") des jetzigen Entwurfs dahingehend zu erweitern, dass es entsprechend qualifizierten Apothekerinnen und Apothekern erlaubt sein soll, pharmakogenetische Untersuchungen nach § 3 Nr. 7 lit. c des Referentenentwurfs zu veranlassen sowie damit einhergehende Beratungsgespräche zu führen. Dies soll in enger Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erfolgen.

Begründung: Eine diagnostische genetische Untersuchung nach § 3 Nr. 7 lit. c des Referentenentwurfs ist eine "Untersuchung mit dem Ziel der Abklärung, ob genetische Eigenschaften die Wirkung eines Arzneimittels beeinflussen". In der Anmerkung zu diesem Buchstaben c wird ausdrücklich auf den Nutzen von "pharmakogenetischen Untersuchungen" hingewiesen. Werden nämlich mithilfe solcher Untersuchungen genetische Eigenschaften bei Betroffenen festgestellt, die die Wirkung von Arzneimitteln ganz oder teilweise beeinflussen, kann man mit diesem Wissen den Patienten eine Optimierung der Arzneimitteltherapie ermöglichen. Da wir einen großen Arzneimittelschatz haben, lassen sich nämlich bei Kenntnis der genetischen Faktoren fast immer alternative Wirkstoffe einsetzen bzw. Wirkstoffdosen anpassen, um einerseits eine optimierte Arzneimittelwirksamkeit zu gewähren und andererseits Arzneimittelunverträglichkeiten zu minimieren. Pharmakogenetische Risiken im Sinne von genetischen Eigenschaften, die die Wirkung eines Arzneimittels beeinflussen, sind im Unterschied zu krankheitsrelevanten genetischen Risiken so gut wie niemals als "Schicksalsschlag" zu werten. Die im Referentenentwurf angesprochene "Optimierung der Arzneimitteltherapie" zählt zu den vornehmlichen (gesetzlich festgelegten) Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker als staatlich anerkannte Arzneimittelexperten. Um den ihnen zugedachten Aufgaben im Sinne der "Optimierung der Arzneimitteltherapie" nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nachkommen zu können und um sicherzustellen, dass unserer Bevölkerung auch in pharmakogenetischer Hinsicht eine optimierte Arzneimitteltherapie gewährt wird, regt die DPhG dringend an, Apothekerinnen und Apotheker in § 7 und § 10 des GenDG einzubeziehen.


Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, Präsident
Prof. Dr. Theo Dingermann, ehem. Präsident

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