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Hoppe: Regierung muss für Vertrauen in die eGK sorgen

BERLIN (ks). Die Bundesärztekammer hat das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, sich mit den Forderungen der Ärzteschaft zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auseinanderzusetzen. "Wir erwarten eine öffentliche und detaillierte Stellungnahme des Ministeriums zu unserem Forderungskatalog", sagte BÄK-Präsident Prof. Jörg-Dietrich Hoppe am 5. August in Berlin.

Auf Grundlage der Beschlüsse des 111. Deutschen Ärztetages wurde ein Forderungskatalog aufgestellt, der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt Ende Juli 2008 übermittelt wurde. "Es ist jetzt an der Bundesregierung, für mehr Vertrauen in ein Projekt zu sorgen, dessen kritische Wahrnehmung sich inzwischen immer weniger nur auf die Ärzteschaft beschränkt", schreibt Hoppe in einem Begleitschreiben. Er betont, dass mangelnde Akzeptanz die Umsetzung des Konzeptes eGK nachhaltig gefährde, wenn die Positionierung des BMG "nicht das ernsthafte Bemühen der Bundesregierung erkennen ließe, auf die Forderungen der Ärzteschaft zu diesem Projekt einzugehen".

Der vergangene Ärztetag in Ulm hatte die geplante neue Gesundheitskarte wie schon im Jahr zuvor kritisch bewertet und eine Vielzahl von Forderungen zu ihrer Einführung beschlossen. So wird unter anderem die Freiwilligkeit der Nutzung aller neuen Funktionen durch Patienten und Ärzte gefordert. Es müsse der Entscheidung von Patienten wie auch der sie behandelnden Ärzte überlassen sein, wann und in welchem Umfang sie Funktionen der eGK nutzen, die über die Funktionen der derzeitigen Krankenversicherungskarte hinausgehen, heißt es dazu in dem Forderungskatalog. Das gelte im Besonderen für die Online-Anbindung von Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Zudem wird die Vermeidung zentraler Speichersystematik durch technik- und ergebnisoffene Tests von Speichermedien in der Hand des Patienten (z. B. von USB-Datenträgern) als Alternative zu Zentralservern gefordert.

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