Ernährung aktuell

Warnhinweis auf Azofarbstoffe verpflichtend

Schon seit Längerem wird über einen möglichen Zusammenhang zwischen der Aufnahme von Azofarbstoffen und ADHS diskutiert. Im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes verpflichtet zukünftig eine neue Gesetzgebung des EU-Parlaments Lebensmittelhersteller, Produkte, die diese synthetischen Farbstoffe enthalten, mit entsprechenden Warnhinweisen zu versehen. Ob die erhoffte Signalwirkung auch in der Industrie Früchte trägt, bleibt jedoch abzuwarten.

Im Rahmen der Neuregelung der Gesetzgebung zur Genehmigung von Lebensmittelzusatzstoffen, Aromen und Enzymen, verpflichtet das Europäische Parlament zukünftig Lebensmittelhersteller, Produkte, die Azofarbstoffe enthalten, mit dem Aufdruck "Kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" zu kennzeichnen. Zwar hatte die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) im März 2008 festgestellt, dass eine entsprechende Studie keine ausreichenden Belege für den in Forscherkreisen seit Langem vermuteten Zusammenhang zwischen den Azofarbstoffen E102, E104, E110, E122, E124 sowie E129 und dem mit Hyperaktivität, Konzentrationsschwäche und aggressivem Verhalten einhergehenden Zappelphilippsyndrom lieferte. Doch nun entschied das Europäische Parlament im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes.

Nach Veröffentlichung des Gesetzes ist den Lebensmittelherstellern eine Frist von 18 Monaten eingeräumt, um ihre Etiketten entsprechend der Vorgabe umzugestalten. Verbraucherschützer wie die Ernährungsexpertin Heidi Franke von der Verbraucherzentrale Brandenburg versprechen sich von der Verordnung nicht nur ein Warnsignal für die Verbraucher. "Vor allem sehen wir darin", so Franke, "die nachdrückliche Aufforderung an die Industrie, auf den Einsatz von Azofarbstoffen vor allem in Kinderprodukten zu verzichten."

Weiterführende Informationen zum Thema Zusatzstoffe finden Sie unter www.zusatzstoffe-online.de.


ka


Quelle: aid-PresseInfo

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