DAZ aktuell

Sanktionen nicht ausgeschlossen

(lakbw/ral). Die Apothekerkammer Baden-Württemberg will dafür sorgen, dass sich das schlechte Beratungsergebnis der Berliner Apotheken in "test" im eigenen Bundesland auf keinen Fall wiederholt. In einem Schreiben appelliert Kammerpräsident Günther Hanke an die Mitglieder, sich durch Beratungschecks und Pseudo Customer Besuche überprüfen zu lassen. Werden dabei allerdings wiederholte Verstöße gegen die Beratungspflicht festgestellt, sollen ggf. berufsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.

Pseudo Customer sei eine Hilfe im Fortbildungsalltag und keine Kontrolle, heißt es in dem Schreiben. Wer allerdings der Beratungspflicht überhaupt nicht nachkomme, der gefährde erst seine Patienten, dann seinen Beruf bzw. seine Apotheke und letztlich auch den gesamten Berufsstand in seiner heutigen Form. "Wir brauchen nicht auch noch das Wasser auf die Mühlen unserer Kritiker liefern", so Hanke. Der Patient setze gute Beratung schlicht voraus. Schlechte und – mehr noch – keine Beratung seien im Gegenteil dazu geeignet, die Unterstützung und die Akzeptanz durch Verbraucher und Politik zu gefährden. In seiner Sitzung vom 17. Juli habe sich der Kammervorstand daher dafür ausgesprochen, bei wiederholtem Verstoß gegen die Beratungspflicht die Anonymität beim Pseudo Customer Besuch aufzuheben und gegebenenfalls berufsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Die genaue Ausgestaltung der Vorgehensweise werde derzeit erarbeitet. Eine Stellungnahme der Kammer hierzu war bis zum Redaktionsschluss der DAZ leider nicht zu erhalten.

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