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Neuverblistern – warum, wie, mit wem?

In Deutschland leben rund 750.000 Menschen in 11.000 Heimen. Fast alle von Ihnen benötigen irgendwelche Arzneimittel. Bereits im Jahr 2020 soll es rund 3 Millionen Pflegebedürftige geben in Heimen oder zu Hause, die in der Regel einen großen Arzneimittelbedarf haben. Für das Personal in Heimen oder für die Pflegekräfte im ambulanten Bereich bedeutet dies, sich mehr und mehr mit dem Stellen der Arzneimittel, mit der korrekten Ausgabe von Arzneimitteln an die Heimbewohner bzw. Pflegebedürftigen zu befassen. Die Pflegekräfte haben also die Aufgabe, die von der Apotheke angelieferten Arzneimittel den Heimbewohnern zuzuordnen und entsprechend der vom Arzt festgesetzten Dosierung dem Pflegebedürftigen zu verabreichen. Heime erhalten für das Stellen von Arzneimitteln als pflegerische Tätigkeit eine Vergütung von den Pflegekassen.

Wer Gelegenheit hat, hinter die Kulissen von Pflegeheimen zu schauen, erkennt, dass die Arzneimittelverabreichung durch das Pflegepersonal aufwendig und verantwortungsvoll ist. Er wird feststellen, dass es Heime gibt, die diese Aufgabe gut im Griff haben. Aber er findet auch solche, bei denen einem als Apotheker die Haare zu Berge stehen – und man fragt sich, ob dort wirklich gewährleistet ist, dass die Patienten ihre richtigen Arzneimittel in der richtigen Dosierung zur richtigen Zeit bekommen.

Mit anderen Worten: Das Stellen von Arzneimitteln macht Pflegeheimen Arbeit und ist verantwortungsvoll. Verständlich, dass sie diese Aufgabe allzu gerne delegieren, am besten an den Fachmann, den Apotheker. Da der Apotheker eh die Verpflichtung hat, bei der Belieferung die Heimbewohner und das Pflegepersonal zu informieren und zu beraten, wünschen sich immer mehr Heime von der Lieferapotheke, die Arzneimittel gleich zu stellen – sprich: neu zu verblistern. Und am liebsten als kostenlose Dienstleistung; doch diesen Service kostenlos anzubieten, ist den Apotheken nicht gestattet – 1 Euro sollte man schon verlangen.

Da sich immer mehr Heime diese Dienstleistung von den Apotheken wünschen, wird wohl immer eher die Apotheke bei der Heimbelieferung zum Zuge kommen, die auch eine Neuverblisterung anbieten kann. Wenn man diese Aufgabe nun beispielsweise mit der Bestückung von Dosetts oder Anaboxes erledigen will, sind diesem Unterfangen Grenzen gesetzt. Denn die Arzneimittel von Hand patienten-, dosis-, tag- und zeitgerecht auf die Kunststoffboxen und -fächer aufzuteilen, lässt sich nur bei einer überschaubaren Patientenzahl durchführen. Ab einer bestimmten Zahl von zu versorgenden Patienten geht das nicht mehr von Hand. Die Alternative: maschinelle Neuverblisterung. Und hier steht die Apotheke vor der Frage: selber eine Maschine kaufen (100.000 Euro und mehr) oder von professionellen Verblisterern herstellen lassen.

Die eigene Maschine kann sich rechnen, wenn man ausreichend große Patientenzahlen beliefert und die Voraussetzungen in der Apotheke dazu erfüllt sind (Raum, Personal, Freude an der Technik und die Bereitschaft, sich in dieses Gebiet einzuarbeiten). Auf Apotheken spezialisierte Steuerberater können hier detaillierte Auskunft geben (siehe unseren Bericht auf Seite 90).

Die zweite Möglichkeit: Man wendet sich an professionelle Dienstleister, die diese Aufgabe im Auftrag der Apotheke erledigen können (siehe hierzu unser Gespräch mit der Firma Blisterpharm). Mittlerweile gibt es bereits einige dieser Verblisterer auf dem Markt. Mit welchem Anbieter man zusammenarbeiten möchte, sollte man genau prüfen. Für mich wäre die Unabhängigkeit des Dienstleisters ein wichtiges Argument. Außerdem sollte der Verblisterer aus meiner Sicht sich nicht nur auf ein begrenztes Sortiment an Arzneimitteln beschränken (müssen), sondern das verordnete Arzneimittel in der jeweiligen Dosierung für jeden vom Arzt gewünschten individuellen Einnahmezeitpunkt (auch mehr als viermal pro Tag) einblistern können. Und er muss fehlerfrei, rasch und zuverlässig liefern. Als Kosten für diesen Dienstleister fallen etwa drei bis vier Euro pro Wochenblister pro Patient an. Die Krankenkassen kommen für diese Kosten nicht auf. Der Apotheker muss sie in seine Kalkulation einbeziehen.

Wer also mit der Frage des Neuverblisterns konfrontiert wird, sollte sich intensiv damit auseinandersetzen. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, Lösungen den Vorzug zu geben, die wir als Apotheker unterstützen können. Sonst könnte es passieren, dass Heuschrecken an diesem Markt knabbern.


Peter Ditzel

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