DAZ aktuell

Überwiesen, vertagt, verabschiedet

BERLIN (ks). Am 4. Juli hatte der Bundesrat seine letzte Sitzung vor der Sommerpause. Die Tagesordnungspunkte waren zahlreich und vielfältig – zwanzig Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages wurden bestätigt. Daneben wurden eine Reihe von Initiativen der Länder beraten. Unter anderem befasste sich der Bundesrat mit folgenden Anträgen:

Der bayerische Gesundheitsminister Otmar Bernhard stellte den Entschließungsantrag Bayerns zum Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (siehe AZ Nr. 28/2008, S. 1 sowie die Drucksache 432/08 auf S. 21). Erwartungsgemäß wurde darüber nicht abgestimmt. Es erfolgte lediglich die Überweisung in den federführenden Gesundheits- und den mitberatenden Wirtschaftsausschuss der Länderkammer.

Sterbehilfeverbot vertagt

Vertagt wurde der Beschluss über einen Gesetzentwurf der Länder Thüringen, Saarland und Hessen zur Bestrafung der gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Obwohl die zuständigen Ausschüsse bereits eine Empfehlung vorgelegt hatten, mit welchen Änderungen diesem Entwurf zuzustimmen sei, wurde er zur nochmaligen Beratung zurück in die Fachausschüsse überwiesen. Verabschiedet wurde dagegen ein Entschließungsantrag, in dem gefordert wird, das Betreiben eines Gewerbes zur Suizidbeihilfe ebenso unter Strafe zu stellen wie das gewerbliche Anbieten und Vertreiben von Mitteln zur Selbsttötung oder die Übernahme einer maßgebenden Rolle in einem derartigen Gewerbe. Noch in diesem Jahr solle der Gesetzgeber tätig werden.

Künstliche Befruchtung: Kassen sollen zahlen

Mit einem weiteren Beschluss fordert der Bundesrat, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung wieder vollständig übernehmen. In Anbetracht des demografischen Wandels und im Interesse der ungewollt kinderlosen Paare müsse der ursprüngliche Rechtszustand wieder hergestellt werden. Seit dem 1. Januar 2004 übernehmen die Kassen nur noch die Kosten für drei Versuche der künstlichen Befruchtung.

Kliniken entlasten

Einen Entschließungsantrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, mit dem die Bundesregierung gebeten wird, die angespannte finanzielle Situation der Krankenhäuser zu verbessern, wurde in die zuständigen Ausschüsse des Bundesrats überwiesen. Der Antrag plädiert dafür, den durch das GKV-WSG eingeführten Sanierungsbeitrag der Kliniken zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuheben und Krankenhäusern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre steigenden Kosten – insbesondere aufgrund der jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst – zu refinanzieren.

GKV-Entwicklung: Länder wollen mitsprechen

Zu dem von der Bundesregierung geplanten "Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung" hat sich der Bundesrat in einer Stellungnahme geäußert. Darin regt er unter anderem zahlreiche Änderungen und Ergänzungen der vorgesehenen Regelungen an – insbesondere zur Insolvenzfähigkeit der Kassen und zu den Haftungsfragen. Zudem wollen die Länder die Funktion der Landesverbände stärken. Dort, wo solche Verbände noch existierten, sollten die funktionierenden Strukturen nicht aufgegeben werden. Überdies fordert der Bundesrat, dass Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten auch nach Vollendung des 68. Lebensjahres noch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen können. Nach dem Willen der Länder soll das Gesetz für zustimmungspflichtig erklärt werden.

Aktionsplan "In Form" auch Ländersache

In einer Entschließung hat der Bundesrat seine Erwartungen an den von der Bundesregierung angekündigten Nationalen Aktionsplan gegen ernährungsbedingte Erkrankungen ("In Form") dargelegt. Er fordert insbesondere, die Länder bei der Entwicklung und Umsetzung der Ziele des Plans zu beteiligen. Nur im Zusammenwirken von Bund, Ländern, Kommunen, Selbstverwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft könnten die angestrebten Ziele erreicht werden. Die Länder sprechen sich überdies für die rasche Einführung aussagekräftiger und verständlicher Nährwertkennzeichnungen aus.

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