DAZ aktuell

Off-label-use von Avastin

BERLIN (ks). Nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf muss bei Patienten mit feuchter altersbedingter Makuladegeneration (AMD) nicht immer das teure Novartis-Präparat Lucentis zur Anwendung kommen.

Verträge zwischen Krankenkassen und Augenärzten, nach denen die Ärzte überwiegend das für die Indikation AMD nicht zugelassene, aber wirkstoffähnliche und deutlich preisgünstigere Medikament Avastin verordnen können, hält das Gericht für zulässig.

Novartis hatte bestehende Verträge zwischen zwei Augenarzt-Verbänden und drei Krankenkassen angegriffen, weil sie nach Konzernauffassung einem Boykott seines Medikaments gleichkommen, erklärte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur dpa. Dies sah das Gericht im Hauptsacheverfahren wie schon in seiner zuvor ergangenen Einstweiligen Verfügung anders. Da der Vertrag das Verschreiben von Lucentis nicht verhindere, sei er zulässig. Zwar dürfe ein Medikament ohne Zulassung grundsätzlich nur verordnet werden, wenn es kein wirksames zugelassenes gibt, aber: "Bei Mehrkosten von 1,4 Milliarden Euro für die gesetzliche Krankenversicherung spielt auch deren Stabilität eine große Rolle", so das Gericht. Novartis will gegen das Urteil Berufung einlegen.

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