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BVDVA-Vorsitzender verteidigt Versandapotheken

BERLIN (ks). Für Christian Buse, den Vorsitzenden des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), ist die Begründung des bayerischen Entschließungsantrags zum Versandverbot für rezeptpflichtige Medikamente alles andere als überzeugend. Sie sei "weder für den Verbraucher noch für Fachleute nachvollziehbar", sagte er im Vorfeld der Vorstellung des bayerischen Antrags im Bundesrat am 4. Juli an die Adresse von Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums.

In der Begründung des Antrags heißt es unter anderem, die Versandapotheken – ausdrücklich: "insbesondere aus dem europäischen Ausland" – würden die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gefährden. Vor allem Apotheken in ländlichen Gebieten würden in ihrer Existenz gefährdet. Ebenso könnten die den Präsenzapotheken gesetzlich auferlegten Gemeinwohlpflichten "wie die regionale Versorgung in dringenden Fällen, insbesondere in Notfällen (Nacht- und Wochenenddienste), die Herstellung von patientenindividuellen Rezepturen sowie die ausreichende Bevorratung mit einem Vollsortiment" nicht mehr gewährleistet werden. Buse sieht dies auch als Affront gegen deutsche Versandapotheken. Er verwies darauf, dass die Zahl der Apotheken nach Angaben der ABDA seit der Zulassung des Versandhandels im Jahr 2004 von 21.392 auf 21.570 im Jahr 2007 gestiegen sei. Auch deren Umsatz sei erheblich gewachsen. "Tatsächlich sitzen Versandapotheken häufig in strukturschwachen Gebieten, beteiligen sich am Nacht- und Notdienst und übernehmen alle übrigen Pflichten eines Apothekers vor Ort", betonte Buse. Gerade ältere Menschen in ländlichen Gebieten kauften bei Versandapotheken ein. "Offensichtlich besteht hier ein Bedürfnis der Verbraucher", so Buse. Der Ruf nach dem Gesetzgeber, die unliebsame Konkurrenz auszuschalten, sei daher wenig verbraucherfreundlich.

Auch der bayerischen Begründung, die Verbraucher seien "nicht in der Lage, bei Internetbestellungen legale von illegalen Anbietern zu unterscheiden", widerspricht der BVDVA-Vorsitzende mit Vehemenz: Versicherte seien aufgrund der Beratung durch ihre Krankenkassen in der Lage, souverän und kompetent geeignete Anbieter auszuwählen. Es sei "kein einziger Fall bekannt, wo ein Kunde unbewusst bei einer illegalen Versandapotheke bestellt habe". Das dritte Argument des Entschließungsantrages, das Buse bemängelt, ist die Behauptung, die Zulassung der Versandapotheken hätte nicht zu den gewünschten Einsparungen im Arzneimittelbereich geführt. Er betonte, dass Versandapotheken im OTC-Bereich sehr faire Preise böten. Da der Gesetzgeber aber die Preisbindung rezeptpflichtiger Medikamente nicht aufgehoben habe, seien die Versender "nicht in der Lage, in diesem ständig steigenden Ausgabenblock den Wettbewerb zu entfachen".

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