Pharmazeutisches Recht

Wahlbekanntmachung

2. Wahlbekanntmachung für die Wahl der fünften Kammerversammlung der Landesapothekerkammer Brandenburg

Der Wahlausschuss gibt Folgendes bekannt:

1. Das Wählerverzeichnis hat vom 22. Mai bis 4. Juni 2008 in der Zeit von jeweils 8.00 bis 14.00 Uhr zur Einsichtnahme für die Kammermitglieder ausgelegen.

Ein Einspruch gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses wurde nicht eingelegt.

2. Das Wählerverzeichnis wurde am 4. Juni 2008 14.00 Uhr durch den Wahlleiter geschlossen. Im Wählerverzeichnis sind 1399 Kammerangehörige eingetragen.

3. Die Zahl der für die Kammerversammlung zu wählenden Mitglieder beträgt 46 (§13 Abs. 2 Nr. 2 Heilberufsgesetz).

4. Wahlvorschläge können noch bis zum 10. Juli 2007 16.00 Uhr eingereicht werden. Anforderungen an Form und Inhalt der Wahlvorschläge wurden in der 1. Wahlbekanntmachung veröffentlicht. Der Wahlausschuss weist auf deren exakte Einhaltung hin.

5. Der Wahlausschuss wird in seiner nächsten Sitzung die eingegangenen Wahlvorschläge prüfen und die Entscheidung über ihre Zulassung treffen.

6. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden in der 3. Wahlbekanntmachung veröffentlicht.

7. Die Wahlunterlagen werden jedem Wahlberechtigten spätestens v i e r Wochen vor dem Wahltag an die im Wählerverzeichnis angegebene Anschrift übersandt.

8. Weitere Einzelheiten zur Stimmabgabe folgen mit der dritten Bekanntmachung des Wahlausschusses.


Kathrin Fuchs
Wahlleiter
Potsdam, den 5. Juni 2008

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.