DAZ aktuell

Patientenverfügungen sollen rechtlich geregelt werden

BERLIN (ks). Patientenverfügungen, in denen Bürger erklären, welche medizinische Behandlung sie (nicht) wünschen, wenn sie infolge einer schweren Krankheit nicht mehr selbst entscheiden können, sind in Deutschland bereits gang und gäbe. Bisher gibt es jedoch kein Gesetz, das den Umgang mit einer solchen Patientenverfügung klar regelt. Ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf, über den der Bundestag am 26. Juni erstmals beriet, will jetzt bestehende Unsicherheiten ausräumen.

Verfasst wurde der Entwurf vom SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker. Unterstützt wird er von 118 weiteren SPD-Abgeordneten – unter ihnen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries –, 43 Parlamentariern der FDP-Fraktion, 25 Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie 24 Parlamentariern der Linksfraktion.

Mit der gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung wollen die Abgeordneten für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit schaffen. Insbesondere soll die vorab verfasste Willenserklärung grundsätzlich verbindlich werden, wenn der Patient sich nicht anders äußert – und das unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Ein Vormundschaftsgericht soll lediglich bei besonders schwerwiegenden Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten und bei Zweifeln am Patientenwillen hinzugezogen werden und ärztliche Maßnahmen genehmigen. Festlegungen in einer Patientenverfügung, die auf eine verbotene Tötung auf Verlangen gerichtet sind, bleiben nach dem Gesetzentwurf unwirksam. Die Abgeordneten betonen, dass Patientenverfügungen als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts in den vergangenen Jahren immer bedeutender geworden seien. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid hat bereits im Jahre 2000 ergeben, dass 81 Prozent der Befragten für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit vorsorgen wollten. Rund 8,6 Millionen Menschen haben bis heute tatsächlich eine Patientenverfügung verfasst, schätzt die Deutsche Hospiz Stiftung.

Weiterer Gruppenantrag soll folgen

In den Reihen des Bundestages regen sich gegen die Pläne jedoch große Widerstände. Bisher lehnt die Mehrheit der Abgeordneten den Gesetzentwurf ab. Markus Grübel (CDU) argumentierte in der parlamentarischen Debatte, eine Patientenverfügung sei nicht gleichrangig mit einem Gespräch zwischen Arzt und Patient. Die Texte würden vielfach ohne ausreichende Information aus dem Internet heruntergeladen. Julia Klöckner (CDU) verlangte, dass die Rolle von Angehörigen stärker berücksichtigt werden müsse. Unions-Vizefraktionschef Wolfgang Bosbach kritisierte, dass die konkrete Lebenssituation, das Patientenwohl, die notwendige Fürsorge für den hilfsbedürftigen Patienten völlig in den Hintergrund trete. Bosbach arbeitet daher zusammen mit den Abgeordneten René Röspel (SPD), Josef Winkler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) an einem eigenen Entwurf zu einem Patientenverfügungsgesetz. Auch hier ist "die Klarstellung der Rechtslage und die Schaffung von Verhaltenssicherheit für alle Beteiligten" Ziel. Nötig sei jedoch ein praktikables Verfahren, das Irrtum und Missbrauch ausschließe, aber keine unnötigen bürokratischen Prozeduren schaffe. Allerdings, so räumte Bosbach ein, werde es auch den Verfassern dieses Gesetzentwurfs nicht möglich sein, alle denkbaren Zweifelsfragen im Vorhinein rechtlich so zu regeln, dass keine Unklarheiten mehr entstehen können.

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