Pharmazeutisches Recht

Fortbildungszertifikat für Apothekerinnen und Apotheker

Satzung zur Änderung der Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Apothekerinnen und Apotheker

Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer hat am 30. Mai 2008 die folgende Satzung zur Änderung der Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Apothekerinnen und Apotheker v. 23.5.2003 (PZ v. 5.6.2003, S. 2178 ff.); zuletzt geändert am 29.4.2007 (PZ v. 17.5.2007, S. 1922) beschlossen:

§ 1

Änderung der Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Apothekerinnen und Apotheker

In § 5 Abs. 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: "Für die Gültigkeitsdauer eines Fortbildungszertifikats wird kein weiteres Fortbildungszertifikat erteilt."

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 1. September 2008 in Kraft.


Dr. Ulrich Krötsch (Präsident)

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