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Hautkrebs-Früherkennung wird Kassenleistung

BERLIN (ks). Ab dem 1. Juli haben gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren Anspruch, alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening durchführen zu lassen. Die neue Früherkennungsuntersuchung dürfen hausärztlich tätige Ärzte sowie Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten vornehmen, die zuvor ein von der Kassenärztlichen Vereinigung zertifiziertes achtstündiges Fortbildungsprogramm absolviert haben.

Dagmar Schipanski, Präsidentin der Deutschen Krebshilfe, erklärte, die Einführung des Screenings sei "eine große Chance im Kampf gegen den Hautkrebs". Jedes Jahr erkranken in Deutschland etwa 120.000 Menschen an verschiedenen Formen von Hautkrebs. An dem sogenannten malignen Melanom, einer besonders gefährlichen Krebserkrankung, sterben hierzulande jährlich rund 2000 Menschen. Als Hauptursache gilt ein geändertes Freizeitverhalten und die damit einhergehende zunehmende UV-Belastung. Sonnenurlaub und häufige Solarienbesuche führen dazu, dass bisher "keine Generation ein so hohes Hautkrebsrisiko hatte wie die der heute 35-Jährigen", erklärte Eckhard Breitbart, zweiter Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention. Früh erkannt sei Hautkrebs jedoch zu fast 100 Prozent heilbar.

Bis Wochenbeginn war allerdings noch unklar, wie viel Honorar die Ärzte für die neue Untersuchung erhalten werden. Im Gespräch sind Beträge zwischen 20 und 40 Euro. Sollten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassen bis zum 1. Juli noch nicht geeinigt haben, müssen die Patienten die Untersuchung zunächst aus eigener Tasche zahlen und sich die Kosten dann von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Bislang haben sich dem Deutschen Hausärzteverband zufolge rund 10.000 der 45.000 Hausärzte für das Screening qualifiziert. Es wird erwartet, dass die Zahl steigen wird. Bis Ende des Jahres sollen 60 Prozent der berechtigten Ärzte fortgebildet werden.

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