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GKV soll für Kinder-Hörscreening zahlen

BERLIN (ks). Im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen für Kinder wird es künftig auch eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen bei Neugeborenen als GKV-Leistung geben. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. Juni in Berlin.

In Deutschland wird etwa eines von 1000 Kindern mit einer beidseitigen Hörstörung geboren. Bleibt diese Schädigung unentdeckt und wird deshalb nicht frühzeitig behandelt, kommt es neben Entwicklungsstörungen in unterschiedlichen Bereichen vor allem zu Störungen der Sprachentwicklung. Je früher die Erkrankung festgestellt und behandelt wird, desto besser kann den Kindern geholfen werden. Dabei soll nun das neue Hörscreening im Rahmen des GKV-Kinderfrüherkennungsprogramms helfen. Die Richtlinien, die diesem seit 1971 bestehenden Programm zugrunde liegen, werden derzeit vom G-BA überarbeitet und dem neuesten Stand der medizinischen Erkenntnisse angepasst. Betroffen sind sowohl die Untersuchungsinhalte als auch die Abstände zwischen den jeweiligen Untersuchungen. Erst kürzlich hatte der G-BA mit der Einführung der U7a das Kinderfrüherkennungsprogramm auf jetzt insgesamt zehn ärztliche Untersuchungen erweitert.

Der Beschluss des G-BA zum Hörscreening ist nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt worden. Wird er nicht beanstandet, wird er durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

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