DAZ aktuell

Mundipharma bedauert und korrigiert Pressemitteilung

(du). In der letzten Ausgabe der DAZ berichteten wir über eine Pressemitteilung, herausgegeben von Mundipharma, in der unter anderem die Rede davon war, dass nach einer aktuellen Querschnittsbefragung Apotheker in nicht unerheblichem Maße sogar medizinisch absolut unzulässige Wirkstoffwechsel innerhalb von Opioidanalgetika vornehmen (s. DAZ Nr. 24/2008, S. 20 ff). Nach DAZ-Recherchen ließ sich dieser Vorwurf nicht belegen. Als Reaktion auf unseren Bericht ließMundipharma uns folgende Stellungnahme zukommen:

Im Beitrag "Unzulässiger Austausch von Opioiden durch Apotheker" hinterfragt die Deutsche Apotheker Zeitung vom 12. Juni 2008 die Aussage eines Referenten des 3. Deutschen Schmerzgipfels, der am 28. Mai 2008 mit Unterstützung von Mundipharma in Frankfurt/Main stattgefunden hat. Zu unserem Bedauern entsteht dabei der Eindruck, dass Apotheker in unzulässiger Weise – konkret "aut simile" – Opioide bei Schmerzpatienten substituieren.

Mundipharma begrüßt ausdrücklich die kritische Nachfrage der Redaktion, die die Problematik des Austausches von Schmerzpräparaten bei gut eingestellten Schmerzpatienten infolge der zum 1. April 2008 in Kraft getretenen neuesten Anpassung im gemeinsamen Rahmenvertrag der Krankenkassen und Apotheker erneut thematisiert. Jedoch lag es nicht in der Absicht des Schmerzgipfels und des zitierten Referenten PD Dr. Michael Überall, der Apothekerschaft unzulässige Handlungsweisen zu unterstellen.

Hauptthema war vielmehr, auf Probleme bei der Umstellung von Opioidpatienten im Rahmen der Austauschpflicht vom Opioid-Originalpräparat auf ein Opioid-Generikum hinzuweisen. Die von PD Dr. Michael Überall präsentierten Daten belegen, dass ein Großteil der Patienten beim Austausch erhebliche Schwierigkeiten erleidet. Um zu vermeiden, dass die Diskussion in die falsche Richtung geht, wurde die Pressemitteilung entsprechend korrigiert und allen Empfängern in der neuen Fassung zugesandt.

Im Vordergrund des 3. Schmerzgipfels steht der Appell, dass weder Apotheker noch Ärzte zu einem nicht medizinisch indizierten Austausch von Opioiden gezwungen werden dürfen. Nicht die ausführenden Organe, sondern der Prozess des Austauschs an sich wurde hinterfragt. Wir hoffen, dass die Diskussion sich dahin entwickeln lässt, einen rein ökonomisch begründeten Zwang zum Austausch bei bestimmten Substanzen auszuschließen.


Mundipharma GmbH
Mundipharma Straße 2
D-65549 Limburg/Lahn

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