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Grünes Licht für U7a

BERLIN (ks). Das Bundesgesundheitsministerium hat dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zugestimmt, eine zusätzliche Untersuchung für Kinder im Alter von drei Jahren – die sogenannte U7a – in das Kinderuntersuchungsprogramm aufzunehmen. Die Änderung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.

Bislang beinhaltete das Früherkennungsprogramm die U7, die im 21. bis 24. Lebensmonat stattfindet, und die U8-Untersuchung im 46. bis 48. Lebensmonat. Die U7a-Untersuchung zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat schließt nun eine Lücke zwischen diesen beiden U-Untersuchungen. Mit der neuen Kinderuntersuchung besteht das Früherkennungsprogramm künftig aus insgesamt zehn Untersuchungen für Kinder bis sechs Jahren und einer Untersuchung für Jugendliche.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte die Erweiterung: "Damit ist ein weiterer Schritt zu einer verbesserten Vorsorge erreicht. Gerade im Alter zwischen zwei und vier Jahren finden wichtige Entwicklungsprozesse statt. Die neue U7a in diesem Zeitraum hilft dabei, auf mögliche gesundheitliche Problemlagen frühzeitig aufmerksam zu werden, um dagegen steuern zu können. Sie ist ein wichtiger Baustein in der Gesundheitsvorsorge und -versorgung der Kinder und Jugendlichen, auf den alle einen Anspruch haben."

Das gesamte Früherkennungsprogramm für Kinder und Jugendliche wird derzeit vom G-BA überarbeitet und an aktuelle Erfordernisse und Erkenntnisse angepasst. So sollen Ärzte künftig beispielsweise stärker auf psychische Erkrankungen achten. Außerdem soll die Primärprävention in das Programm einbezogen werden.

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