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Automatische gegenseitige Anerkennung wünschenswert

STOCKHOLM (diz). EU-Mitgliedstaaten sollten ausdrücklich die Kompetenz erhalten, in bi- oder multilateralen Abkommen – neben den bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Zulassungsverfahren – zu vereinbaren, dass nationale Zulassungen von Arzneimitteln automatisch wechselseitig gelten. Diese Vorschläge diskutierte der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) in einem Pressegespräch am Rande der 44. Jahresversammlung des Verbandes der europäischen Arzneimittelhersteller am 12. Juni in Stockholm.

Da die Fortschreibung des EG-Arzneimittelrechts ansteht – erste Vorschläge will die Europäische Kommission im Herbst dieses Jahres vorlegen –, hat der BAH Vorschläge erarbeitet, wie rein nationale, einzelstaatliche Zulassungen für (rezeptfreie) Arzneimittel auch auf weitere Mitgliedstaaten ausgeweitet werden können. Damit könne auch der Anerkennungs- und Binnenmarktprozess insgesamt vorangetrieben werden. Denn, so die Auffassung des BAH: Wenn alle Staaten nach den gleichen Kriterien zulassen, ist es nur logisch, dass alle diese Zulassungen gegenseitig anerkennen. Als Beispiel nannte der BAH-Vorsitzende Hans-Georg Hoffmann: Deutschland und Österreich vereinbaren, dass eine in Deutschland erteilte Zulassung automatisch, also ohne weitere Prüfung und Anerkennung, auch in Österreich gilt und umgekehrt.

Solche Vereinbarungen würden den freien Warenverkehr fördern und mit den Prinzipien des Binnenmarktes im Einklang stehen. Solche Abkommen existieren bereits de facto zwischen Luxemburg und Belgien, de jure zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Nach Auffassung des BAH liegen die Vorteile solcher zwischenstaatlicher Abkommen darin, Arzneimittel unbürokratisch und schnell auch in anderen EU-Ländern verfügbar zu machen ohne Qualitätsverlust und ohne Risiken, weil die beurteilende Behörde die Zulassung erst nach Prüfung aller gemeinschaftsrechtlichen Forderungen erteilen kann. Hinzu käme der Vorteil für kleinere Staaten wie Malta, Zypern oder für baltische Staaten, ohne eigenen aufwendigen Zulassungsapparat die Arzneimittelversorgung mit modernen Arzneimitteln sicherzustellen.

Infotexte für Rx-Arzneimittel

Diskutiert wird des Weiteren, der Bevölkerung Informationstexte wie die Fachinformationen offiziell, etwa über das Internet, zugänglich zu machen. Der EU-Bürger sollte das Recht haben, sich über verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx) ausführlich und sachlich zu informieren. Darüber sollte nach Ansicht der Arzneimittelhersteller auch Publikumswerbung für Rx-Arzneimittel, die nicht verschreibungsfähig sind (z. B. bestimmte Lifestyle-Präparate) möglich sein. Nach einer ersten Einschätzung des Verbandes dürfte hier allerdings kaum eine Lockerung zu erwarten sein, während man für das Zugänglichmachen von Infotexten für Rx-Arzneimittel mit einer gewissen Liberalisierung rechnet.

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