DAZ aktuell

Herstellerbezugsausgleich, Leistungsbeitrag und Co.

(ral). Der Pharmagroßhandel musste in letzter Zeit deutliche Ertragseinbußen hinnehmen. Um sie wenigstens teilweise auffangen zu können, haben die meisten Großhändler zum 1. Juni einen zusätzlichen Posten eingeführt, der auf der monatlichen Sammelrechnung ausgewiesen wird und den die Apotheke für die Belieferung durch den Großhändler zahlen muss. Die Bezeichnung für diesen Posten differiert, die Dimension ist jedoch ähnlich.

Folgende – verifizierte – Liste aus Kundenkreisen lag der DAZ zu Redaktionsschluss vor:

  • Anzag: Lieferkostenzuschlag, Bezugskonditionen werden "individuell vereinbart"
  • Ebert + Jacobi: Servicepauschale, 190 Euro

Gehe: Strukturausgleich, 0,7 Prozent des Netto-Umsatzes laut Kundenanschreiben, auf Nachfrage wurde verneint, dass es sich hierbei um einen einheitlichen Prozentsatz handelt, er werde "individuell vereinbart".

  • Otto Geilenkirchen: Grundkostenanteil, 0,45 Prozent des Netto-Umsatzes, maximal 189 Euro
  • Max Jenne: Grundbetrag, 25 Euro plus 0,38 Prozent des Netto-Umsatzes
  • Kapferer: es liegt keine Information vor
  • Kehr/Holdermann: es liegt keine Information vor
  • Noweda: kein Betrag
  • Phoenix: seit 1. Mai Herstellerbezugsausgleich, 0,5 Prozent des Netto-Umsatzes
  • Sanacorp: Leistungsbeitrag, 0,48 Prozent des Netto-Umsatzes
  • Von der Linde: Vollsortimentspauschale, 195 Euro

 

 

Beatrice Rall

Keine Rabattkürzungen, aber…

Der pharmazeutische Großhandel kämpft mit sinkenden Renditen und dem zunehmenden Direktvertrieb und hat sich zudem in den vergangenen Monaten mit seiner Rabattschlacht selbst eine Grube gegraben. Um aus ihr wieder hervorkriechen zu können, ohne in das fragile Rabattgefüge eingreifen und die Kundschaft mit dem Wort "Rabattkürzung" vergraulen zu müssen, haben sich die Großhändler etwas einfallen lassen: eine Art Gebühr, die die Apotheke bezahlen muss, wenn sie weiter beliefert werden möchte. Den Anfang hat Phoenix mit seinem "Herstellerbezugsausgleich" gemacht, der seit 1. Mai in Rechnung gestellt wird. Inzwischen sind die meisten anderen Großhändler nachgezogen. Bei der Begriffsfindung war man äußerst erfinderisch – keine zwei Großhändler verwenden die gleiche Bezeichnung. In der Dimension der "Lieferpauschale", wie sie von einigen Kollegen flapsig bezeichnet wird, herrscht jedoch Einigkeit. Um die 190 Euro wird für eine durchschnittliche Apotheke monatlich fällig. Den Betrag kann man überschaubar nennen und die Gründe der Großhändler für seine Erhebung sind (zumindest teilweise) nachvollziehbar. Es bleiben dennoch einige Aber anzumerken. So sind 190 Euro im Monat 190 Euro, die erst einmal verdient sein wollen – und nicht nur der Großhandel hat bekanntlich mit Ertragseinbußen zu kämpfen, sondern auch die Apotheken. Zudem wird der Apotheker durch die Vorgehensweise – vorne die Einkaufskonditionen erhalten, hinten Betrag X abziehen – zum Milchmädchen gemacht, was nicht gerade für einen respektvollen Umgang mit den Kunden spricht. Darüber hinaus kann man unken, dass dieser Betrag X bei möglicherweise künftig doch erforderlichen Rabattkorrekturen nach unten nicht wieder von der Rechnung verschwindet. Gleiche Überlegung lässt sich im Zusammenhang mit der vom Phagro angestrebten Änderung der Arzneimittelpreisverordnung und der damit einhergehenden Rabattbeschränkung stellen. Hier wird man genau hinsehen müssen und sich hoffentlich nicht von der zugegebenermaßen faszinierenden Begriffsvielfalt verwirren lassen.


Beatrice Rall
Redakteurin der Deutschen Apotheker Zeitung

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