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PKV-Basistarif: Kein schneller Wechsel möglich

BERLIN (ks). Wer im kommenden Jahr in den neuen Basistarif einer Privaten Krankenversicherung (PKV) wechselt, soll mindestens zwei Jahre an diesen gebunden sein. Wie der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Klaus Vater, am 26. Mai bestätigte, sieht dies eine Absprache seines Hauses mit dem Bundesfinanzministerium und der Aufsichtsbehörde BaFin vor. Diese soll nun in einer Verordnung festgelegt werden.

Den Wettbewerb in der PKV sieht Vater mit der Regelung in keiner Weise behindert. Vielmehr sei mit der letzten Gesundheitsreform überhaupt erst Wettbewerb in die PKV eingezogen. So müssen die Privaten ab dem kommenden Jahr den Basistarif zu analogen Bedingungen wie in der GKV anbieten. Dieser Tarif wird es Privatversicherten erstmals ermöglichen, Altersrückstellungen mitzunehmen. Er steht sowohl freiwillig GKV-Versicherten als auch PKV-Kunden zur Verfügung. Ungeklärt war bislang jedoch, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen ein PKV-Mitglied einen Basisvertrag eingegangen ist – soll dieser wieder in den Volltarif zurück wechseln können oder nicht? Hierzu gibt es unterschiedliche Auffassungen; der PKV-Verband will den Basistarif als "Zieltarif" und nicht als "Wechseltarif" verstanden wissen. Und nun befassten sich die Ministerien mit dieser Frage. Mit dem Ergebnis, dass sie es befürworten, eine zweijährige Karenzzeit für den Basistarif einzuführen. Vater sprach von einer "ordentlichen Lösung". Derzeit werde eine Ministervorlage erarbeitet, der sodann eine Verordnung folgen soll, erklärten die Sprecher. Einen Zeitplan gebe es jedoch noch nicht.

PKV-Verband wünscht sich längere Bindung

Der Vorsitzende des PKV-Verbandes Reinhold Schulte hält eine Mindestverweildauer im Basistarif von drei Jahren für "sachgerecht". Gäbe es für die Bestandsversicherten eine unmittelbare Wechselmöglichkeit in die normale PKV-Tarifwelt eines anderen Unternehmens, würden lediglich "gute" Risiken in höherwertige Tarife des neuen Unternehmens "hochgestuft", gibt Schulte zu bedenken. Alte und kranke Versicherte würden dagegen entweder im Kollektiv des vorigen Versicherers oder im Basistarif verbleiben – "mit der Folge der Risikoentmischung und einer daraus resultierenden Beitragssteigerung in beiden Kollektiven", so der PKV-Vorsitzende. Dies sei politisch eindeutig nicht gewollt gewesen.

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