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Bundesrat billigt neue Stichtagsregelung

BERLIN (ks). Der Bundesrat hat am 23. Mai die Stichtagsverschiebung beim Stammzellgesetz gebilligt. Neuer Stichtag für den Import embryonaler Stammzellen ist nun der 1. Mai 2007 – bislang durften nur solche Stammzellen aus dem Ausland zu Forschungszwecken verwendet werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden.

Die Mehrheit der Länder lehnte die von Bayern angestrebte Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Bayern hatte argumentiert, dass dem Embryo Menschenwürde zukomme, die der Forschung nicht untergeordnet werden könne. Durch die Verschiebung des Stichtags sei zu befürchten, dass es jetzt immer leichter werde, den Schutz des ungeborenen Lebens noch weiter auszuhöhlen.

Die Befürworter der Stichtagsverschiebung betonen dagegen, dass der Schutzmechanismus des Stammzellgesetzes dadurch, dass den Wissenschaftlern nun mehr – bereits existierende –Stammzelllinien zur Forschung zur Verfügung stehen, nicht in Frage gestellt werde. Auch bleibe gewährleistet, dass von Deutschland aus keine Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken veranlasst wird. Die Gesetzesänderung stelle ferner klar, dass die Geltung des Stammzellgesetzes insgesamt auf das Inland beschränkt ist und auch die Strafandrohung – neben der Einfuhr – nur die Verwendung embryonaler Stammzellen erfasst, die sich im Inland befinden. Hierdurch werden Unsicherheiten bei den betroffenen Wissenschaftlern beseitigt, die im Ausland an Forschungsprojekten beteiligt sind, die hierzulande verboten wären.

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