DAZ aktuell

Linz: Verwerfungen korrigieren!

MERAN (bra). "Kaum denkbar, dass die Politik das so gewollt hat". Nach Einschätzung von BAK-Präsidentin Magdalene Linz hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem "dm-Urteil" nur eine Gesetzeslage umgesetzt, die die Politik durch die Freigabe des Arzneiversandhandels geschaffen habe.

Arzneimittel im dm-Markt, bald auch an der Tankstelle oder in der Dönerbude – das sei nicht die Absicht gewesen. Konsequenzen daraus – die Änderung der rechtlichen Vorgaben – fehlten allerdings bislang. Um dies zu ändern, seien die Berufsorganisationen auf Bundes- und Landesebene "ausgeschwärmt". Eine Lösung der Probleme sei zu erreichen, indem man den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wieder verbiete. Das sei auch vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils zum Arzneiversand möglich. Anders als in Deutschland sei der Arzneimittelversandhandel in den meisten europäischen Ländern nach wie vor verboten. Auch wenn man "über ungefangene Fische" nicht reden solle: Die Berufsorganisationen seien nicht ohne Hoffnung, Gehör zu finden. Wenn sich die Politik in ihrer pauschalen Erlaubnis des Arzneiversandhandels korrigiere, sei dies kein Gesichtsverlust, kein Zeichen von Schwäche, eher eines von Stärke. "Die Korrektur ist zwingend erforderlich", so Linz in Meran beim BAK-Fortbildungskongress.

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