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BMG bewilligt Insulinanaloga für Minderjährige

BERLIN (ks). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 8. Mai den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) genehmigt, wonach kurzwirksame Insulinanaloga für Typ-1-Diabetiker nicht mehr zulasten der gesetzlichen Kassen verordnungsfähig sein sollen, soweit ihre Kosten die der Humaninsuline übersteigen. Die Genehmigung erfolgte allerdings mit der Maßgabe, dass Typ-1-Diabetiker unter 18 Jahren ausgenommen sind – sie können auch weiterhin mit kurzwirksamen Insulinanaloga versorgt werden.

Bereits nach dem G-BA-Beschluss vom vergangenen Februar sollte der Verordnungsausschluss in bestimmten Fällen nicht gelten. Nämlich für Patienten mit einer Allergie gegen Humaninsulin sowie für Patienten, bei denen trotz Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist oder war, dies aber mit kurzwirksamen Insulinanaloga nachweislich gelingt. Mit letzterer Regelung wollte der G-BA die Behandlung von Kindern und Jugendlichen sowie Insulinpumpenträgern mit kurzwirksamen Insulinanaloga in medizinisch begründeten Einzelfällen sicherstellen. Das BMG ging nun jedoch weiter und gab dem G-BA auf, den Verordnungsausschluss bei unter 18-Jährigen generell nicht gelten zu lassen. Zur Begründung führte es aus, dass eine hierdurch bedingte Umstellung der Insulintherapie eine über das übliche Maß hinausgehende Therapietreue der Patienten erfordere, insbesondere eine Änderung der Ernährungsgewohnheiten. Eine entsprechende Eigenverantwortung für die Änderung der Ernährungsgewohnheiten könne jedoch von Minderjährigen nicht verlangt werden. Sie könne ebenso nicht von den versicherten Familienmitgliedern verlangt werden, da dies eine ständige und lückenlose Beaufsichtigung des Essverhaltens der minderjährigen Patienten erfordern würde. Darüber hinaus seien die zu erwartenden Einsparverluste für die GKV vertretbar, da nur fünf Prozent aller Diabetiker Typ-1-Diabetes hätten und nur ca. 25.000 Minderjährige betroffen seien. Der G-BA-Beschluss kann nun nach Erfüllung der Maßgabe des BMG und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

Die Techniker Krankenkasse gab bereits bekannt, dass sie auch künftig die Kosten für kurzwirksame Insulinanaloga für ihre erwachsenen Versicherten mit Diabetes-Typ-1 übernehmen wird. Mit Sanofi Aventis und anderen Herstellern suche man bereits eine Lösung, wie dies sichergestellt werden könne.

Begrüßt wurde die Entscheidung von dem Insulinanaloga-Hersteller Novo Nordisk. Das Unternehmen war vergangene Woche hart von Kassen, Ärzten und Verbraucherschützern angegangen worden, weil es angeblich in "unethischer" Weise hochhonorierte Forschungsvorhaben bei Ärzten mit Insulinanaloga fördere (siehe AZ Nr. 20/2008, S. 8).

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