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BPI: Der Gesetzgeber ist gefordert

BERLIN (ks). Beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) ist der Unmut über die Rabattverträge weiterhin groß. Die aktuelle Situation sei ein "unzumutbarer Zustand" erklärte diese Woche der BPI-Vorsitzende Dr. Bernd Wegener. "Was hier abläuft, ist eines Rechtsstaates unwürdig". Krankenkassen schlössen in einem quasi rechtsfreien Raum Rabattverträge ohne internationale und nationale Wettbewerbs- und Vergaberegeln zu beachten – und der Gesetzgeber schweige hierzu ganz bewusst, statt konsistente Wettbewerbsregeln vorzugeben und durchzusetzen.

Der BPI verwies auf ein Schreiben der bayerischen Sozialministerin Christa Stewens (CSU), mit dem sie das Bundesgesundheitsministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und den Bundesminister für besondere Aufgaben auffordert, für eine Beseitigung dieser Rechtsunsicherheit zu sorgen. Auch Stewens halte die Anwendung des Wettbewerbs-, Kartell- und Vergaberechts in Bezug auf die Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen für dringend erforderlich, um "die für den Wirtschaftsstandort Deutschland schädigenden Missstände" zu beseitigen.

Für klar rechtswidrig hält der BPI vor allem die Portfolioverträge, die die Ersatzkassen nach dem "closed-shop"-Prinzip mit großen Herstellern geschlossen haben. Das Gleiche gelte für die Klauseln, mit denen neue Generikapräparate zu abgelaufenen Patentwirkstoffen automatisch Bestandteil dieser Verträge werden. Kein Verständnis hat Wegener dafür, dass die Bundesregierung im laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen einer möglichen Verletzung des EU-Vergaberechts um Aufschub gebeten hat: "Damit verzögert die Regierung eine proaktive Lösung und treibt kleine und mittlere Pharmaunternehmen in den Ruin."

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