DAZ aktuell

Vorsicht Abmahnung droht!

HAMBURG (tmb). Gemäß § 4 der Preisangabenverordnung sind Waren in Schaufenstern und Schaukästen durch Preisschilder oder eine Beschriftung der Packungen mit ihrem Preis auszuzeichnen. Darauf sollte auch in Apotheken geachtet werden, um nicht eine teure Abmahnung zu provozieren.

Die Verbraucherzentrale Hamburg habe bei Überprüfungen der Schaufenster mehrerer Apotheken festgestellt, dass diese Preisauszeichnungspflicht nicht immer eingehalten worden sei und diese Apotheken abgemahnt. Dies berichtete die Apothekerkammer Hamburg in der vorigen Woche in einem Rundschreiben an die Apotheken der Hansestadt. Die Verbraucherzentrale soll die Apotheker aufgefordert haben, eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben, mit der sie gegenüber der Verbraucherzentrale die Einhaltung der Preisauszeichnungspflicht zusichern sollen. Zudem stelle die Verbraucherzentrale für die Abmahnung eine Gebühr von 160,50 Euro in Rechnung und setze eine enge Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung. Aus diesem Anlass weist die Apothekerkammer Hamburg alle Apotheken auf die Bestimmung der Preisangabenverordnung hin, die bundesweit gültig ist.

Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, erläuterte gegenüber der DAZ, dass alle Artikel in Schaukästen und Schaufenstern mit Preisen ausgezeichnet werden müssen. Dies werde schon lange bei Besichtigungen durch die Ordnungsbehörden geprüft. Angesichts der jüngsten Abmahnungen durch die Verbraucherzentrale sollten Apotheker nun besonders aufmerksam bei der Preisauszeichnung sein, um nicht auch noch zur Zielscheibe von Abmahnvereinen zu werden.

Das könnte Sie auch interessieren

Versandapotheken abgemahnt

Kehrtwende im Himalaya-Salz-Streit?

Die Himalaya-Salz-Story

Viel Salz in der Suppe

Was bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen in der Apotheke zu beachten ist

Abgemahnt – und nun?

Dubioses Apotheker-Anwalt-Duo – Chronologie einer schamlosen Massenabmahnung

Von der Abmahn-Welle zum Rinnsal?

Automatische Produktaktualisierung

Versandapotheker dürfen auf Lauer-Taxe vertrauen

Apotheker wehren sich gegen Serienabmahnungen wegen Himalaya-Salz

Die Suppe versalzen

Preisangabenverordnung

Anwalt mahnt Apotheken ab

Hamburger Anwalt geht gegen Apotheken vor – und das nicht zum ersten Mal

Abmahnungen wegen NEM-Werbung

Versandapotheker wehren sich gegen Abmahnwelle eines Hamburger Anwalts

Quittung für Himalaya-Abmahnungen

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.