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Große Herausforderungen für alle Apotheker

BADEN-BADEN (ks). Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) schätzt die fachliche Unabhängigkeit der Freiberufler. Sie müsse, wo immer es geht, erhalten und geschützt werden. Dennoch: der freie Heilberuf des Apothekers und seine Rahmenbedingungen sind in Bewegung – und das nicht zuletzt aufgrund von Gerichtsurteilen. Goll zufolge sollten sich die Apotheker auch für einen Fall des Fremdbesitzverbots durch den Europäischen Gerichtshof wappnen – selbst wenn noch nicht absehbar sei, wie die für dieses Jahr erwartete Entscheidung ausfallen wird.

Beim Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes am 17. April in Baden-Baden machte Goll deutlich, dass die freiberufliche und unabhängige Apotheke, die einen persönlichen Kontakt zum Patienten gewährleiste, die "beste Lösung" ist. Doch die inhabergeführte Präsenzapotheke müsse sich den Herausforderungen stellen, die ihr die Politik und Gerichte stets aufs Neue aufgeben – so auch dem Arzneimittelversand. Den Versand mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in Deutschland wieder zu verbieten ist für Goll zwar eine "sympathische Vorstellung" – allerdings sieht der Jurist keine Chance, dass dieses Rad noch einmal zurück gestellt werden kann. Würde man die Gesetze hier wieder ändern, bedeutete dies einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Versender – und "mindestens einer" stünde dann umgehend "in Karlsruhe auf der Matte". Doch das Bundesverfassungsgericht würde Beweise für die konkreten Gefahren des Versandhandels verlangen. "Das erscheint mir schwierig", so Goll. Und so müsse man sich in Deutschland realistischerweise auch langfristig auf ein Nebeneinander von Präsenz- und Versandapotheke einstellen. "Ruinöse Verhältnisse" sieht der Minister dabei nicht auf die klassische Apotheke zukommen – er ist überzeugt, dass die Patienten ihre Arzneimittelfachleute vor Ort auch weiterhin schätzen werden.

Für den "Fall X" wappnen

Der Jurist schließt auch nicht aus, dass der Europäische Gerichtshof das Fremdbesitzverbot kippen könnte. Die Folge wäre eine "völlige Neuordnung des Berufsbildes des Apothekers". Deutschland könne hier nicht lenkend eingreifen, zumal mit Art. 43 EG-Vertrag, der die Niederlassungsfreiheit regelt, eine der ältesten Normen des Europarechts in Frage stehe. Doch auch die Aufhebung des Fremdbesitzes bedeute "nicht das Ende jeglichen Reglements", erklärte Goll. Es sei Aufgabe der Politik, das Qualitätsniveau aufrecht zu erhalten und verbindliche Standards festzulegen, die auch von anderen Marktteilnehmern akzeptiert werden müssten. Goll lud die Apotheker ein, gemeinsam zu überlegen "was im Fall X zu tun ist".

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