DAZ aktuell

BVA kritisiert Sortimentsverträge

BERLIN (ks). Nachdem die Wirkstoff-Rabattverträge der AOK bereits durch die Mühlen der Justiz gegangen sind, ist es um die Sortimentsverträge, die eine Reihe von Kassen gänzlich ohne Ausschreibung vergeben haben, bislang ungewöhnlich still geblieben. Im letzten Herbst hatte sich der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie bei der EU-Kommission über die Verträge beschwert – doch deutsche Gerichte sind mit den Portfolio-Verträgen noch nicht befasst. Nun hat das Bundesversicherungsamt (BVA) Kritik an den Verträgen geäußert.

Wie das "Handelsblatt" letzte Woche berichtete, hält die Aufsichtsbehörde der bundesunmittelbaren Krankenkassen die Sortimentsverträge für rechtswidrig. Das BVA habe neun Kassen angeschrieben und aufgefordert, ihre Unterlagen offen zu legen – betroffen sind etwa die Barmer, DAK, TK und Knappschaft. Die Behörde kritisiert, dass die Kassen gezielt ihnen geeignet erscheinende Hersteller angeschrieben hätten – zum Zuge kamen letztlich die Großen der Branche mit ihrem breiten Arzneimittelsortiment. Solche Anbieterverfahren seien nur zulässig, wenn das Verfahren so öffentlich gemacht werde, dass jeder Hersteller ein Angebot machen könne, schreibt das BVA dem "Handelsblatt" zufolge. Mit einer Aufteilung der ausgeschriebenen Sortimente auf mehrere Lose müsse auch kleineren Produzenten eine Chance gegeben werden. Konsequenzen plant das BVA jedoch nicht – es vertraut offenbar auf das Versprechen mehrerer Kassen künftig auszuschreiben.

Das könnte Sie auch interessieren

Aufsicht will Kassen auch nach Inkrafttreten des AMVSG gewähren lassen

Zyto-Verträge bleiben Zankapfel

Einige Kassen-Aufsichtsbehörden vermissen rechtliche Grundlage für Verträge

Dienstleistungshonorare unter Beschuss

Bundesversicherungsamt stoppt Hilfsmittelverträge von Barmer und DAK

Nicht nur der Preis darf maßgeblich sein

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.