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BMG kritisiert Bericht zur Zuzahlungspflicht

BERLIN (ks). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist unzufrieden mit dem Bericht der GKV-Spitzenverbände zu den Ausnahmeregelungen von der Zuzahlungspflicht bei Medikamenten und Praxisgebühr. In seiner Stellungnahme zu dem Bericht schreibt das Ministerium, eine "inhaltliche Aufbereitung und Bewertung der Thematik" sei nicht gelungen.

Der Bericht, so das BMG, liefere lediglich isolierte Tabellen mit kurzen Erläuterungen. Aus dem Bericht ließen sich "weder Schlussfolgerungen über Fehlsteuerungen der Zuzahlungsregelungen ableiten", noch bestätige er "die gegenwärtige Ausgestaltung als einen sachgerechten Ansatz". Das Ministerium schlägt daher die Beratung des Berichts im Ausschuss für Gesundheit unter Einbeziehung der Spitzenverbände vor. Hierbei wäre zu klären, ob ein erneuter Evaluierungsauftrag an den Spitzenverband Bund erteilt werden sollte oder aber das BMG einen entsprechenden Forschungsauftrag erteilen sollte.

Aus dem Bericht der Spitzenverbände geht hervor, dass im Jahr 2006 Zuzahlungen in Höhe von insgesamt 5,3 Milliarden Euro geleistet worden sind. Dies entspreche einem Betrag in Höhe von 105,73 Euro pro Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Spitzenverbände schreiben selbst, dass es ihrer Ansicht nach nicht möglich ist, über die deskriptive Darstellung der Leistungsbereiche und der Zahlen der Befreiten hinaus, eine verlässliche Bewertung im Sinne einer wissenschaftlichen Evaluation abzugeben. Sie verweisen unter anderem darauf, dass bereits vorhandene Studien zur Steuerungswirkung von Zuzahlungen konzeptionelle Schwächen aufweisen und ideologiebehaftet erscheinen, da sie sich elementar in der Beurteilung der Wirksamkeit und Notwendigkeit von Zuzahlungen unterschieden.

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