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Höhere Rente für Contergan-Opfer

BERLIN (ks). Die Bundesregierung will die monatlichen Renten für Contergan-Opfer anpassen. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes sieht eine Erhöhung um fünf Prozent ab dem 1. Juli 2008 vor.

Der Bundestag wird den Gesetzentwurf am 10. April in erster Lesung beraten. Mit der Rentenanpassung, so heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs, entspreche man dem Auftrag des Deutschen Bundestages, die Renten an die Entwicklung der Löhne und Gehälter sowie der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes anzupassen. Die letzte Rentenerhöhung für die durch das Arzneimittel Contergan Geschädigten war zum 1. Juli 2002 erfolgt.

Das Schlafmittel Contergan (Wirkstoff Thalidomid) der Firma Chemie Grünenthal kam am 1. Oktober 1957 auf den Markt. Kurze Zeit später wurden im In- und Ausland rund 10.000 Kinder mit schwersten körperlichen Fehlbildungen geboren – ihre Mütter hatten in der Schwangerschaft Contergan eingenommen. Über Jahre hinweg wurden langwierige Prozesse zwischen den Opfern und Grünenthal geführt. 1972 wurde per Gesetz eine Stiftung eingerichtet, aus der den Contergan-Geschädigten eine Rente gezahlt wird.

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