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Patentantrag für "Pizza Napoletana"

Wie man eine "Pizza Napoletana" macht, kann jetzt im EU-Amtsblatt (C 40/17 vom 14.2.2008) nachgelesen werden.

In Brüssel will ein Verein aus Neapel durchsetzen, dass die "Pizza Napoletana" offiziell unter EU-Schutz gestellt wird. Das hätte fatale Folgen für den Besuch beim Lieblings-Italiener. Bekommt die 1984 gegründete "Vereinigung der echten Pizza Napoletana" bei der EU-Kommission ihren Willen, dann dürften Millionen europäischer Restaurants nur noch Napoletanas servieren, die exakt nach dem in Brüsseler Amtsstuben hinterlegten Rezept und Verfahren hergestellt sind. Für den Teig braucht man demnach 1800 g Mehl, 1 Liter Wasser, 50 bis 55 g Meersalz und 3 g Bierhefe. Nach dem Gehen des Hefeteiges wird es im Amtsblatt detailliert: "Mit der Bewegung von der Mitte nach außen und dem Druck der Finger beider Hände auf die Teigkugel, die mehrfach gewendet wird, formt der Pizzabäcker eine Teigscheibe, die in der Mitte nicht dicker als 0,4 cm ist, wobei eine Toleranz von ± 10% zulässig ist, und die am Rand nicht dicker als 1,2 cm ist." Ein Teigroller ist explizit untersagt. Der Belag besteht aus Tomaten, Salz, Oregano, Knoblauchzehe (bitte Entfernen der äußeren Haut nicht vergessen), evtl. auch Basilikum und Mozzarella und Olivenöl. Gelingt alles, ist die Pizza Napoletana "weich und kompakt mit einem hohen Rand, der im Inneren gut aufgegangen, besonders weich und wie ein Buch leicht zusammenklappbar ist", schwärmt das EU-Amtsblatt, das auch Tipps für den Verzehr parat hält: "Die Pizza Napoletana sollte vorzugsweise sofort, direkt nach der Entnahme aus dem Ofen, in den Räumen verzehrt werden, in denen sie hergestellt wurde."


ral

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