Toxikologie

Was tun bei Vergiftungen im Haushalt?

Schon Paracelsus formulierte den Satz, dass die Dosis das Gift mache. Das gilt nicht nur für Arzneistoffe, sondern auch für Fertigprodukte, die in Haushalt, Hobby und Freizeit oder als Kosmetika eingesetzt werden und die häufig Mischungen verschiedener Chemikalien sind. Doch wer denkt schon über das Gefahrenpotenzial eines gängigen Haushaltsproduktes nach und wie hoch es ist? Angesichts der Tatsache, dass es Tag für Tag zu Vergiftungen unterschiedlichen Schweregrades kommt, soll dieser Frage hier nachgegangen werden, ebenso der Frage, was im Fall einer Vergiftung mit Haushaltsprodukten zu tun ist. Kinder und ihre mögliche Gefährdung stehen im Vordergrund. Denn am 20. März findet ein bundesweiter Informationstag "Vergiftungsschutz für Kinder im Haushalt" statt.

Der Haushalt ist in puncto Vergiftungen eine der größten Gefahrenquellen überhaupt – vor allem für Kinder. Meist sind diese Vergiftungen akzidentell, geschehen also aus Versehen und verlaufen glimpflich. Kinder und Kleinkinder sind von Natur aus neugierig und fassen in der Regel alles an. Sie öffnen Flaschen, bedienen eine Spraydose und stecken sich feste Gegenstände – z. B. eine Knopfbatterie oder einen Esbitwürfel – ohne Umschweife in den Mund. Das Gefährdungspotenzial von Haushaltsprodukten überrascht nicht, wenn man die Vielfalt ihrer Inhaltsstoffe einmal näher betrachtet. In dieser heterogenen Produktgruppe finden sich als wirksame Stoffe etwa anorganische und organische Säuren, Laugen, organische Lösungsmittel sowie Alkohole in unterschiedlichen Konzentrationen. Hierzu einige Beispiele:

  • Abfluss- oder Rohrreiniger enthalten Natriumhydroxid bis zu 98% (nach anderen Angaben bis 100%);
  • flüssige Entkalker wirken durch ihren Gehalt an anorganischen (z. B. Phosphorsäure, Salzsäure) oder organischen Säuren (z. B. Essigsäure);
  • flüssige Grillanzünder werden auf Basis von aliphatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzin oder Petroleum hergestellt; gelartige Produkte weisen bis zu 90% denaturierten Ethanol oder Isopropanol auf;
  • Mundwässer enthalten bis zu 80% Ethanol; Haarwässer ebenfalls bis zu 80% Alkohol – entweder Ethanol oder Propanol/Isopropanol.

 

Was macht Abflussreiniger so gefährlich?

Abflussreiniger oder Rohrreiniger sind grobkörnige oder flüssige Produkte und sollen mit dem enthalten Natriumhydroxid verstopfte Ausgüsse oder Rohre wieder frei machen. Körnige Produkte sind meist mit einer dünnen Paraffinschicht überzogen, die das rasche Auflösen in Wasser verhindern soll.

Die toxischen Dosen entsprechen der gefährlichen Wirkung von Natriumhydroxid als einem der stärksten Ätzgifte: Die letale Dosis bei oraler Gabe wird mit 20 ml einer 15%igen Natronlauge angegeben oder der Körnermenge an Abflussreiniger, die einem festem Plätzchen entspricht. Die Ätzwirkung ist kennzeichnend für die Symptome, die bei einer akuten Vergiftung nach Einnahme oder Hautkontakt auftreten können: Reizung und dann Verätzung von Bindehaut, Schleimhaut und Haut. In schweren Fällen kann nach oraler Einnahme eine Speiseröhren- oder Magenperforation eintreten. Falls etwas Abflussreiniger ins Auge gelangt ist, muss man dieses mindestens zehn Minuten lang unter fließendem Wasser ausspülen. Dabei sollte das Lid offengehalten werden. Hat das Kind etwas vom Abflussreiniger eingenommen, lässt man es sofort Wasser oder eine andere schnell erreichbare Flüssigkeit (ohne Kohlensäure und ohne Alkohol) schluckweise trinken. Ein Erbrechen darf nicht ausgelöst werden. Ist die Haut betroffen, wird als erstes die kontaminierte Kleidung vorsichtig entfernt und das Hautareal mit viel Wasser abgespült. Dann trägt man eine Salbe auf, wie sie auch bei Verbrennungen benutzt wird (z. B. Bepanthen® Wund- und Heilsalbe, Betaisodona® Salbe). Sofortige ärztliche Behandlung ist der nächste Schritt.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Ätznatron-haltigen Abflussreiniger deutlich zurückgegangen. Statt dessen sind neue Produkte auf den Markt gekommen, die als Wirkstoffe Natriumhydrogencarbonat, Enzyme oder einen geringen Prozentsatz organischer Säuren (Äpfelsäure, Weinsäure, aber auch Aminosäuren) enthalten. Sie sind somit toxikologisch weitgehend unbedenklich. Sollte es dennoch zu einer versehentlichen Einnahme einer kleinen Menge kommen, reicht es dann aus, Flüssigkeit zu trinken.

Sanitärreiniger und WC-Reiniger: der eine alkalisch, der andere sauer

Unter dem Oberbegriff Toilettenreinigungsmittel werden Mittel zusammengefasst, die sich – bei gleicher Verwendung – in ihrer Zusammensetzung stark unterscheiden. Sanitärreiniger oder Badreiniger sind flüssige Spezialreinigungsmittel, die eingesetzt werden, um Sanitäreinrichtungen zu reinigen und zu desinfizieren. Sie enthalten als wirksame Substanzen Natriumhypochlorit 5 bis 10% und Tenside. Sie reagieren alkalisch. Hier kann es bei einem versehentlichen Verschlucken zu Schleimhautreizungen kommen. Als erste Maßnahme wird Wasser zu trinken gegeben; wegen möglicher Schaumbildung durch die Tenside empfiehlt sich die Gabe eines Entschäumers (z. B. Sab simplex® , Espumisan®). Enthält der Sanitärreiniger als Wirkstoff Wasserstoffperoxid (ca. 5%), ist bei der Einnahme einer kleinen Menge meist keine Therapie erforderlich. Sicherheitshalber sollte die Zusammensetzung beim Giftzentrum erfragt und eventuell beim Arzt Rat eingeholt werden.

Als WC-Reiniger werden feste oder flüssige Produkte bezeichnet, die zur Reinigung der Toilette eingesetzt werden. Sie reagieren im Unterschied zu den Sanitärreinigern sauer. Die festen Produkte enthalten beispielsweise ca. 70% Natriumhydrogensulfat, das in Wasser Schwefelsäure freisetzt, und Zitronensäure, die flüssigen anorganische Säuren (Salzsäure, Phosphorsäure) oder organische Säuren (Ameisensäure, Essigsäure, Zitronensäure). Die genannten Substanzen sind die toxikologisch relevanten. Beide Formen lösen bei Kontakt oder Einnahme Rötungen, Brennen bis hin zu Verätzungen aus. Auch hier wird empfohlen, Wasser trinken zu lassen und kein Erbrechen auszulösen! Bei Kontamination des Auges wird mit viel Wasser gespült; bei Hautkontakt wird die betroffene Stelle nach Entfernung der kontaminierten Kleidung mit viel Wasser gespült und ebenfalls mit einer Salbe gegen Verbrennungen behandelt. Dann sollte sofort der Arzt aufgesucht werden. Ganz wichtig: Sanitärreiniger und WC-Reiniger dürfen niemals gleichzeitig verwendet werden: Es kann sich gesundheitsschädliches Chlorgas entwickeln.

Bunte Verlockung für Kinder: Badeperlen

Millionen Konsumenten verwenden täglich Kosmetika. Sie vertrauen darauf, dass kosmetische Produkte für die Gesundheit unbedenklich sind. Aber auch in dieser Produktgruppe finden sich toxikologisch relevante Lösungsmittel wie Ethanol, Isopropanol oder Aceton. Solche Produkte bergen in der Tat ein Vergiftungspotenzial, vor allem wenn Kinder beispielsweise einen Nagellackentferner oder eine Flasche Mundwasser in die Hände bekommen und nicht nur daran schnuppern, sondern aus Neugier auch einmal ein Schlückchen probieren. Deshalb sollten Produkte wie Mund- und Rasierwasser, Haarwasser, Nagellack und Nagellackentferner am besten im Badeschrank eingeschlossen werden – ebenso wie die Badeperlen.

Bunte Badeperlen werden als wohlriechende Zusätze für Wannenbäder verwendet. Es handelt sich um Weichgelatinekapseln mit ätherischen Ölen. Gängig sind Lavendelöl, Neroliöl zum Entspannen, Rosmarinöl zum Munterwerden, Pfefferminzöl und noch andere. Was die Toxizität betrifft, beschreibt die ältere Literatur 15 g ätherische Öle als letale Dosis für ein Kleinkind, als toxische Dosis 5 g. Leichte Symptome wie Schleimhautirritationen, Magen-Darm-Beschwerden oder zentralnervöse Symptome wie Sedierung, Unruhe oder Tremor können dosisunabhängig schon nach Einnahme weniger Tropfen auftreten. Generell gilt: Alle Symptome treten innerhalb von zwei Stunden nach Einnahme auf. Riecht die Atemluft nicht nach dem ätherischen Öl, so kann man die Aufnahme wesentlicher Mengen ausschließen, nicht aber die Ingestion kleiner Mengen und das mögliche Auftreten leichter Vergiftungszeichen.

Falls Säuglinge oder Kleinkinder etwas von einer Badeperle eingenommen haben, sollte umgehend der Arzt aufgesucht werden, der dann die entsprechende Behandlung veranlasst. Bei Säuglingen spielt mitunter die sogenannte Fremdbeibringung eine Rolle: Vielleicht hat ein älteres Geschwisterchen ihm eine Badeperle zum Lutschen in den Mund gesteckt.

Kosmetika enthalten oft hochprozentigen Alkohol

Der größte Teil der Alkoholproduktion fließt in die Herstellung alkoholischer Getränke. Deren Alkoholgehalt ist den meisten gut bekannt: Bier 2 - 7 Vol.-%, Wein 8 - 14 Vol.-%, Spirituosen wie Weinbrand oder Wodka 32 - 45 Vol.-%. Alkohol (Ethanol) findet man aber auch in sehr vielen kosmetischen Produkten. Bei Kölnisch Wasser beträgt der Gehalt ca. 50 bis 80%, bei Mundwässern und Haarwässern bis zu 80%. Klosterfrau Melissengeist® besteht beispielsweise zu ca. 80% aus Alkohol. Technisch verwendet wird Alkohol als Lösungsmittel, in Haushaltsreinigern, Desinfektionsmitteln und als Brennspiritus. Auch Grillanzünder enthalten große Mengen an denaturiertem Alkohol. Hat ein Kind ein Alkohol-haltiges Produkt eingenommen, hilft die Berechnung der voraussichtlichen Blutalkoholkonzentration (BAK), um die beste Therapie auszuwählen.

Alkohol in g

(bzw. Alkohol in ml × 0,8)

Körpergewicht in kg × 0,7

= zu erwartende Blutalkoholkonzentration (in ‰)

Bei Säuglingen und Kleinkindern sollte der Faktor 0,7 auf 0,6 gesenkt werden. Dies hängt mit dem geringeren Körperwasseranteil zusammen.

Liegt die voraussichtliche Blutalkoholkonzentration bei Säuglingen/Kleinkindern unter 0,6‰, was einem Schluck hochprozentigen Alkohols entspricht, so reicht eine sorgfältige häusliche Überwachung aus. Dabei wird süßer Früchtetee oder Apfelsaft zu trinken gegeben. Bei einer BAK über 0,6‰ wird der Säugling oder das Kleinkind in die Kinderklinik gebracht. Dort erfolgt Giftentfernung und Therapie.

 

 

 

Wie geht man allgemein bei Vergiftungen vor?

Ist eine Vergiftung eingetreten, gilt grundsätzlich, dass ihr Schweregrad von der aufgenommenen Menge abhängt und von der Zeit, die bereits verstrichen ist. Schnelles und umsichtiges Handeln ist also angezeigt. Nachfolgend einige Grundregeln:

Wenn etwas verschluckt worden ist

Zuerst beruhigt man den Patienten, vermeidet ein Erbrechen und verständigt sofort den Notarzt. Dann lässt man ihn Wasser trinken. Ungeeignet sind kohlensäurehaltige Getränke und Milch: Kohlensäure kann im Magen chemisch reagieren, durch Milch gelangen Giftstoffe schneller ins Blut. Falls der Betroffene spontan erbricht, sollte der Kopf zwischen den Knien gehalten werden, um eine Aspiration zu vermeiden. Kinder nimmt man am besten auf den Schoß und hält den Kopf zwischen den eigenen Knien. Das Erbrochene wird in einem möglichst sauberen Gefäß dem Arzt gegeben.

Wenn etwas inhaliert wurde

Der Betroffene wird aus dem Gefahrenbereich gebracht, wobei der Helferschutz zu beachten ist. Vitalfunktionen werden überprüft und falls notwendig eine Beatmung durchgeführt, dabei auf einen leeren Mund achten. Nach Einatmen von Brandgasen oder bei pfeifender Atmung verabreicht man ein Cortisonspray.

Wenn Verätzungen auf der Haut aufgetreten sind

Die Haut wird umgehend mit fließendem Wasser abgespült, nachdem zuvor die benetzte Kleidung entfernt worden ist; diese nicht über den Kopf ziehen, sondern zerschneiden. Falls die Kleidung auf der Haut klebt, entfernt der Arzt diese. Sofort mit Wasser spülen.

Substanzen, die sich nicht mit Wasser abspülen lassen, werden mit Zellstoff abgewischt und dann mit Pflanzenöl die betroffene Hautpartie gereinigt. Sicherheitshalber sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Wenn Verätzungen am Auge aufgetreten sind

Das Auge wird mindestens fünf bis zehn Minuten bei geöffnetem Lid mit fließendem Wasser gespült. Falls eine Augenspülflasche vorhanden ist, wird diese mit Wasser gefüllt und dann zum Spülen verwendet. Danach empfiehlt es sich, umgehend den Augenarzt aufzusuchen.

In der Apotheke sollten an einer für alle zugänglichen Stelle stets folgende Adressen und Telefonnummern zur Hand sein:

  • Bereitschaft Augenarzt (augenärztliche Ambulanz)
  • nächster Durchgangsarzt in der Umgebung der Apotheke
  • nächste Giftinformationszentrale

Notfall-Box für schnelle Hilfe

Ist die Telefonnummer der Giftnotrufzentrale greifbar und sind geeignete Gegenmittel rasch verfügbar, kann Kindern bei Vergiftungen schneller geholfen werden. Hier bietet sich die rote Notfall-Box an, die Apotheker bundesweit beim Landesapothekerverband Baden-Württemberg gegen ein Entgelt bestellen können. Den leeren Boxen sind Klebeetiketten mit den Nummern aller Giftzentralen beigefügt, so dass je nach Bundesland eine Box mit der entsprechenden Telefonnummer versehen werden kann. Zusätzlich bietet ein spezieller Flyer kurz und bündig die wichtigsten Informationen für Eltern. Das Befüllen der Box – mit einem Entschäumer und einem Kohle-Präparat – ist aus rechtlichen Gründen Sache der Eltern. Der Apotheker muss bei der Empfehlung und Abgabe entsprechender Produkte darauf achten, dass diese die Zulassung für den Einsatz bei Vergiftungen haben.

Weitere Informationen und Bezugsmöglichkeit:

Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V.,

Fax-Nr. (07 11) 2 23 34-98,

www.apotheker.de

Tipps für den vergiftungssicheren Haushalt

Viele akzidentelle, also versehentlich eingetretene Vergiftungen, von denen die meisten zum Glück glimpflich verlaufen, lassen sich vermeiden, wenn einige einfache Regeln beherzigt werden.

  • Grundsätzlich sollten Haushaltsprodukte so aufbewahrt werden, dass Kleinkinder nicht an sie herankommen – also nicht in Bodenhöhe, beispielsweise unter der Spüle.
  • Lässt sich dies aus Platzgründen nicht vermeiden, muss die Tür davor abschließbar sein und natürlich auch immer wieder verschlossen werden.
  • Besser ist ein Schrank in Erwachsenen-Augenhöhe, aber auch dieser muss verschließbar sein.
  • Flüssigkeiten (Salmiakgeist oder ähnliches) dürfen nie in Trinkflaschen umgefüllt werden. Ist die Flüssigkeit farbig, erhöht sich das Risiko beträchtlich, dass ein Kind daraus trinken will ("bunte Limonade").
  • Produkte sollten grundsätzlich in den Originalbehältern belassen werden.
  • Regelmäßig sollte man seinen Putzschrank durchforsten, ob wirklich so viele Produkte nötig sind.

Diese Ratschläge gelten übrigens auch, wenn im Haushalt geistig Behinderte oder Demenzkranke leben.

Was Eltern und Kindergärten tun können

Für die Hausapotheke von Eltern oder Einrichtungen wie Kindergarten und Hort ist als allgemeiner Tipp medizinische Kohle (Kohle-Compretten®, Ultracarbon®) und ein Entschäumer (Sab simplex®, Espumisan® flüssig) zu empfehlen. Dieser wird dann eingesetzt, wenn ein Kind beispielsweise flüssiges Geschirrspülmittel verschluckt hat. Medizinische Kohle gilt als Universalmittel der ersten Wahl, um die Resorption zahlreicher Giftstoffe zu unterbinden oder doch zumindest deutlich zu reduzieren. Dennoch ist Kohle für einige Vergiftungen nicht geeignet. Dazu zählen etwa Laugen, Methanol (Lösungsmittel z. B. für Harze, Abbeizmittel, Vergällungsmittel für Ethanol), Ethanol und Ameisensäure (z. B. in Entkalkern): Kohle adsorbiert diese Substanzen zwar sehr schnell, kann sie aber nicht genügend binden, so dass sie wieder freigegeben werden und die Vergiftung dadurch nur zeitverzögert wird. Medizinische Kohle wird in der Menge von 0,5 bis 1 g je Kilogramm Körpergewicht verabreicht (Ausnahme: bei Substanzen, die einem enterohepatischen Kreislauf unterliegen, muss die Kohlegabe mehrfach erfolgen). Feinstkörnige wässrige Suspensionen adsorbieren Gifte wesentlich schneller als Kohle-Tabletten. Diese müssen zudem erst vollständig aufgelöst und unter Rühren in Wasser zu einem Brei aufgeschwemmt werden. Das kann im Notfall viel Zeit kosten. Vergiftungen und das richtige Verhalten im Notfall sowie die Vorbeugung eignen sich gut als Themen für die Erzieher in Kindergärten und Grundschulen, die Eltern, aber auch die Kinder selbst. Apotheker können hierzu Fortbildung und Informationstage anbieten.

LITERATURTIPP

Unfallort: Haus und Garten

Jährlich geschehen in Deutschland über 100.000 Vergiftungsfälle.
  • - Verätzungen durch Allzweckreiniger
  • - Herzrhythmusstörungen durch Schnupfensprays
  • - Lungenödeme durch Lampenöle

sind an der Tagesordnung. So manche Lebensmittelvergiftung endet im Krankenhaus und auch Kröten, Schlangen, Pilze und Beeren können gefährlich werden. Jedes Mal ist schnelle Hilfe gefragt.

In diesem Leitfaden erfahren Sie alles zu toxischen Bestandteilen und deren Vergiftungssymptomen. Und Sie erhalten Hinweise über notwendige Gegenmaßnahmen, um im Ernstfall in der Apotheke richtig reagieren zu können!

Constanze Schäfer und Brigitte Marschall-Kunz

Gifte und Vergiftungen

im Haushalt, Garten, Freizeit für die Kitteltasche

X, 485 Seiten, 35 Euro

Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2008.

ISBN 978-3-8047-2385-6

Dieses Buch können Sie einfach und schnell bestellen unter der Postadresse:

Deutscher Apotheker Verlag, Postfach 10 10 61, 70009 Stuttgart

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oder per Telefon unter: (07 11) 25 82 - 3 41 oder - 3 42


Quelle

Schäfer, C.; Marschall-Kunz, B.: Gifte und Vergiftungen im Haushalt, Garten, Freizeit für die Kitteltasche. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2008.


Anschrift der Verfasserin

Dr. Brigitte Marschall-Kunz,
Wort-Art Consulting
Im Hasengarten 25

50996 Köln

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