Arzneimittel und Therapie

Modafinil aus der Betäubungsmittelpflicht entlassen

Das Psychostimulanz Modafinil (Vigil®) kann ab sofort auf einem normalen Rezept verordnet werden: Der Bundesrat hat der 21. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften zugestimmt und Modafinil aus Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) gestrichen, wie die Cephalon GmbH mitteilte. Damit folgte er einer Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel der Bundesopiumstelle, der keine Hinweise auf eine Missbrauchs- oder Abhängigkeitsentwicklung unter Modafinil sah.

Modafinil ist seit 1998 zur Behandlung der exzessiven Tagesschläfrigkeit bei Patienten mit Narkolepsie zugelassen. Seit 2003 steht es auch zur Behandlung der exzessiven Schläfrigkeit von Patienten mit obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom und seit 2005 zur Behandlung von Patienten mit Schichtarbeiter-Syndrom und exzessiver Schläfrigkeit zur Verfügung.

Der Wirkmechanismus von Modafinil konnte bisher noch nicht vollständig geklärt werden. Vermutlich greift der Wirkstoff spezifisch in die Schlaf-Wach-Regulation ein und normalisiert die Vigilanz, so dass Kurzschlafattacken bei Patienten mit exzessiver Tagesschläfrigkeit vermieden werden. Obwohl Modafinil nicht an α-adrenerge Rezeptoren bindet, beruht seine Wirkung wahrscheinlich zum Teil auf einer spezifischen Potenzierung der zerebralen α1 -adrenergen Aktivität. Ein Einfluss auf das autonome Nervensystem scheint wenig wahrscheinlich. Eine Behandlung mit Modafinil sollte nur nach sorgfältiger klinischer Diagnose in Facheinrichtungen für Neurologie bzw. Betriebs-/ Arbeitsmedizin und/oder Schlaflabors in enger Zusammenarbeit mit Spezialisten vorgenommen werden.

Unerwünschte Wirkungen beachten

Seit der Markteinführung traten bei Patienten, die Modafinil einnahmen, als Nebenwirkungen

Symptome von Psychosen, Symptome von Manien sowie schwere Hautreaktionen und teils lebensbedrohliche Überempfindlichkeitsreaktionen wie Nesselsucht (Urtikaria) und Angioödeme auf. Modafinil darf daher nur mit besonderer Vorsicht angewendet werden bei schweren Angstzuständen sowie bei Patienten mit Psychosen in der Vorgeschichte. 2007 hatte die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA nach mehreren Zwischenfällen die Warnhinweise in den Fachinformationen revidiert: Der Hersteller forderte die Ärzte in den USA in einem Dear Health Professional-Brief auf, das Medikament nach dem Auftreten von Hautausschlägen sofort abzusetzen.

 

Quelle

Pressemitteilung der Cephalon GmbH, Martinsried, vom 1. März 2008.

Fachinformation Vigil®

 


ck

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