Feuilleton

Privileg oder Konzession

Die rechtliche Entwicklung des Apothekenwesens in Cottbus seit der Vergabe des ersten Apothekenprivilegs vor 440 Jahren ist das Thema einer Sonderausstellung, die bis zum Jahresende im Brandenburgischen Apothekenmuseum zu sehen ist. Gezeigt werden Dokumente und Objekte aus den sechs ältesten Offizinen von Cottbus.

Lange hatte der Cottbuser Magistrat die Eröffnung einer zweiten Apotheke abwehren können. Doch Friedrich Wilhelm II. ließ sich von dem Argument, aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage könne neben der alteingesessenen Löwen-Apotheke kein Mitbewerber geduldet werden, nicht beeindrucken. Am 4. August 1797 erteilte der König von Preußen seinem ehemaligen Feldapotheker Heinrich Friedrich Bockshammer ein Privileg für das Feilhalten und den Verkauf von "allerhand Medicinalien, sowohl in Simplicibus als Compositis, Material- und Gewürzwaren ohne jemandes Behinderung". Die neue Adler-Apotheke wurde in der Marktstraße unter beengten räumlichen Verhältnissen eröffnet, aber drei Jahre später in das Geburtshaus des Lutherschülers Johann Briesmann am Markt 7 verlegt. 1961 wurde die Adler-Apotheke als letzte Offizin in Cottbus verstaatlicht, und 1992 wurde sie für immer geschlossen.

Stadtarzt als privilegierter Apotheker

Die Löwen-Apotheke war die erste privilegierte Offizin in der Niederlausitz. 1568 verlieh Markgraf Johann von Brandenburg dem Stadtarzt Dr. Peter Hosemann ein Exklusivprivileg zum Betreiben einer Apotheke. Damals lebten in Cottbus etwa 4000 Einwohner, die pharmazeutische Grundstoffe auch bei vier Materialisten kaufen konnten. Fünf Jahre später verlegte Hosemann seine Apotheke in das neu erbaute Haus am Altmarkt 24; dort blieb sie, bis sie 1984 geschlossen wurde. Nachdem das Bauensemble am Altmarkt komplett unter Denkmalschutz gestellt worden war, wurde in der ehemaligen Apotheke 1989 das Niederlausitzer Apothekenmuseum eröffnet. Heute nennt es sich Brandenburgisches Apothekenmuseum.

Das im Edikt von Salerno 1241 ausgesprochene Verbot, zugleich als Arzt und Apotheker zu praktizieren, setzte sich erst spät in Deutschland durch, zumal mancher Landesherr qualifizierte Ärzte durch die Erteilung eines Apothekenprivilegs in seinem Herrschaftsbereich halten wollte. So befassten sich Ärzte bis in das 18. Jahrhundert auch mit der Herstellung und der Abgabe von Arzneimitteln.

Obwohl die Privilegien die Rechte und Pflichten der Apotheker (das heißt: Apothekenbesitzer) genau regelten und anderen Personen am Ort die Abgabe von Arzneien untersagten, blieben Konflikte mit Ärzten und anderen Heilkundigen nicht aus. Zudem hatten die Mediziner die Apotheken zu überwachen und regelmäßig zu revidieren (visitieren). Die Apotheker waren deswegen gut beraten, die Revisoren durch üppige Bewirtung und Geschenke milde zu stimmen. In der DDR wurde die Visitation durch Ärzte erst 1975 abgeschafft.


Museum

Brandenburgisches Apothekenmuseum
Altmarkt 24
03046 Cottbus
Tel. (03 55) 2 39 97, Fax 3 83 18 48

Geöffnet: Führungen: Dienstag bis Freitag 11.00 Uhr und 14.00 Uhr, Samstag und Sonntag 14.00 Uhr und 15.00 Uhr

Konzessionen nach Bedarf der Bevölkerung

Nach dem Erlass des Gewerbeedikts 1810 wurden in Preußen keine neuen Apothekenprivilegien mehr vergeben, sondern Realkonzessionen. Diese orientierten sich am Bedarf der Bevölkerung, den der jeweilige Kreisphysikus in Abstimmung mit der Polizeibehörde beurteilte; Bevölkerungszunahme und Wirtschaftswachstum waren Voraussetzungen für die Gründung neuer Apotheken. So sollten eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln gewährleistet und ungesunde Konkurrenz verhindert werden. 1827 wurde festgelegt, dass nach dem Tod des Konzessionsinhabers die Hinterbliebenen dessen Apotheke durch einen Apotheker verwalten lassen durften.

Ab 1848 durften unter besonderen Bedingungen wie zum Beispiel in Bergbaugebieten auch Filialapotheken unter Leitung eines Apothekergehilfen eingerichtet werden. Diese Konzessionen waren zuweilen zeitlich begrenzt. Wenn eine Filialapotheke allerdings einen überdurchschnittlich hohen Umsatz hatte, wurde sie in eine eigenständige Offizin mit Realkonzession umgewandelt; der Eigentümer musste sie dann wegen des Mehrbesitzverbots verkaufen.

Apothekenschacher

Im Jahr 1886 wurde ein Gesetz verabschiedet, das den Gründern einer Apotheke eine Veräußerung frühestens nach zehn Jahren erlaubte, um dem "Apothekenschacher" vorzubeugen, was jedoch nicht vollständig gelang. Im Übrigen versuchten die Inhaber von Privilegien und Realkonzessionen immer wieder, die Eröffnung von neuen Apotheken in ihrer Nähe zu verhindern. In Cottbus erlangte der Apotheker C. Fiedler erst nach großen Schwierigkeiten 1890 eine Realkonzession für die Kronen-Apotheke in der Dresdner Straße 17. Die Kollegen hatten der Behörde einen Standort außerhalb der Innenstadt empfohlen.

Da die Realkonzession an der Immobilie haftete, bedurfte die Verlegung der Apotheke einer amtlichen Genehmigung. 1899 wurde Fiedler die Verlegung seiner Offizin in einen Neubau in der Dresdner Straße 147/148 erlaubt. Doch bereits zwei Jahre später verkaufte er das in Bau befindliche Haus samt Apotheke an den Apotheker Eduard Brandrup. Dessen Sohn Dr. Wolfgang Brandrup (1900–1945) übernahm die Offizin 1926. Zusammen mit dem Besitzer der Adler-Apotheke in Sommerfeld/Niederlande, G. Scholz, gab er das Lehrheft "Galenische Pharmazie" heraus, das zwei Generationen von Praktikanten begleitete.

Personalkonzessionen

Die Mehrzahl niederlassungswilliger Apotheker hatte die hohen Preise für Realkonzessionen nicht zahlen können. Erst mit der Einführung der Personalkonzession im Jahr 1894 erhielten viele die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen. Kaiser Wilhelm II. hatte an Bord der "Hohenzollern" eine Kabinettsorder erlassen, derzufolge Apotheken in Preußen nun streng nach dem Datum der Antragstellung an Konzessionsanwärter zu vergeben waren. In Cottbus beantragte noch im gleichen Jahr Apotheker Franz Gabler eine Erlaubnis zur Eröffnung einer Offizin. Er erhielt die Erlaubnis, allerdings nicht für Cottbus, wo kein Bedarf bestand, sondern für das Dorf Sandow (heute ein Stadtteil von Cottbus).

Neugründungen im 20. Jahrhundert

Um 1900 war die Einwohnerzahl der Stadt auf über 40.000 Menschen angewachsen. Grund genug für den Verband preußischer Apotheken-Konzessionsanwärter, Genehmigungen für die Eröffnung weiterer Apotheken in Cottbus zu beantragen. Wieder gelang es aber den alteingesessenen Apothekern mit Unterstützung des Magistrats, vermeintliche Konkurrenten fernzuhalten. Erst nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Konzession für eine fünfte Offizin an den aus Birnbaum an der Warthe zugewanderten Apotheker Walter Clemens Reinhard vergeben. Nachdem er mit dem Apotheker Walter Pies eine OHG gegründet hatte, wurde Ende 1922 in der Karlstraße die Nord-Apotheke eröffnet. Auch Apotheker Dr. Guisbert Bölling hatte Widerstand zu überwinden, bis er 1929 die Schiller-Apotheke eröffnen durfte.

In der DDR wurden die bestehenden Apotheken bei sich bietenden Gelegenheiten verstaatlicht; zudem wurden von 1956 bis 1987 in Cottbus und den eingemeindeten Stadtteilen mit Genehmigung einer Kommission, bestehend aus Bezirksarzt, Bezirksapotheker, Bezirksrat und Gewerkschaftsvertreter, sechs weitere staatliche Apotheken eröffnet.

Nach der Wende erhöhte sich die Apothekendichte rasch. Heute stehen in Cottbus den 120.000 Einwohnern rund dreißig Apotheken zur Verfügung, darunter vier Filialapotheken.


Reinhard Wylegalla

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