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Pharmaindustrie gründet neuen Verein zur Selbstkontrolle

BERLIN (ks). Der neu gegründete Verein "Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V." (AKG) hat zu Jahresbeginn seine Arbeit aufgenommen. In dieser vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) initiierten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle haben sich pharmazeutische Unternehmen mit Sitz in Deutschland zusammengeschlossen, um Wettbewerbsverstößen vorzubeugen und diese gegebenenfalls zu ahnden. Die Mitglieder verpflichten sich, einem strengen Verhaltenskodex zu folgen.

Damit gibt es in Deutschland nun den zweiten Verein zur Selbstkontrolle in der pharmazeutischen Industrie. Bereits vor rund vier Jahren hatten die Mitglieder des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) die "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA) gegründet, um die Zusammenarbeit von Pharmaunternehmen und den Heilberufen kritisch unter die Lupe zu nehmen. Der BPI war der FSA im Jahr 2006 beigetreten. Im vergangenen Jahr trat er jedoch wieder aus und kündigte an, eine eigene Schlichtungsstelle einzurichten. Mitte November 2007 fand die Gründungsversammlung des AKG statt – nun kann der neue Verein aktiv werden.

Prävention vor Sanktion

"Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz ‚Prävention vor Sanktion’ oberste Priorität", erklärte der Vorstandsvorsitzende des neuen Vereins Dr. Sigurd Pütter (Medice). Als Einrichtung der Selbstkontrolle unterstütze der AKG seine Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt Pütter zufolge insbesondere die Beratung und Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen den AKG-Verhaltenskodex ein. Im Mittelpunkt des Kodexes stünden vor allem die Möglichkeiten der rechtmäßigen Zusammenarbeit mit den Fachkreisen bei der Vermittlung von Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel und ihre Anwendungsmöglichkeiten sowie Inhalte und Methoden der Werbung für rezeptpflichtige Arzneimittel.

Nationale Vorgaben als Basis

Im Unterschied zum FSA-Kodex, der laut AKG weit über die nationalen Gesetze und deren Interpretationen durch die Wettbewerbsgerichte hinausgeht, orientiert sich der AKG-Kodex strikt an den nationalen gesetzlichen Vorgaben, wie sie etwa das Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Arzneimittelgesetz sowie die Bestimmungen zur Vorteilsannahme und Bestechlichkeit im Strafgesetzbuch vorgeben. Ausdrücklich ist damit auch die Imagewerbung gegenüber den Fachkreisen erlaubt.

BPI: Richtiger Ansatz

BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp begrüßte die Arbeitsaufnahme des neuen Vereins: "Mit dem AKG hat die freiwillige Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie ein neues Gesicht. Dass der Schwerpunkt des AKG auf präventiven Maßnahmen wie frühzeitiger Beratung der pharmazeutischen Unternehmen liegt, ist der richtige Ansatz, der vom BPI voll unterstützt wird", so Fahrenkamp.

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