Gesundheitspolitik

Rx-Versandhandel von der Tagesordnung abgesetzt

Gesetzesantrag von Bayern und Sachsen weiterhin auf Eis

BERLIN (diz). Der Bundesrat behandelte am 19. Dezember nicht den Gesetzesantrag von Bayern und Sachsen, mit dem verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx) vom Versandhandel ausgeschlossen werden sollen. Wie die Pressestelle gegenüber der AZ bestätigte, wurde dieser Tagesordnungspunkt am Morgen des Sitzungstages gestrichen. Damit ist das Schicksal dieses Gesetzesantrags weiterhin ungewiss.

80 (!) Tagesordnungspunkte standen auf der Liste der letzten Bundesratssitzung in diesem Jahr. Punkt 28 war der "Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß", ein Gesetzesantrag von Bayern und Sachsen. Doch dieser Punkt wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Eine Begründung für die Absetzung war von der Pressestelle des Bundesrates nicht zu erfahren. Damit kann dieser Gesetzesantrag von Bayern und Sachsen, mit dem verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Versand hätten ausgeschlossen werden sollen, vorerst nicht weiter behandelt werden. Ungewiss ist somit auch die weitere Zukunft der Pick-up-Stellen (z. B. Kooperation von dm und Europa-Apotheek), die bei einem Verbot des Versands von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln keine Rezepte mehr hätten annehmen dürfen. Wann und ob der Antrag erneut auf die Tagesordnung des Bundesrates gesetzt wird, ist ebenfalls ungewiss.

Der Antrag stand bereits im Juli dieses Jahres auf der Tagesordnung der Länderkammer, wurde aber ohne weitere mündliche Aussprachen in die Fachausschüsse des Bundesrates (Gesundheits- und Wirtschaftsausschuss) verwiesen. Dort empfahl der Gesundheitsausschuss den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der Wirtschaftsausschuss lehnte dies ab.

Der Antrag begründet die Abschaffung des Rx-Versandhandels u. a. damit, dass es für Patienten schwer sei, zwischen legalem und illegalem Versandhandel zu unterscheiden. Etwa 95% der im Internet angebotenen Rx-Arzneimittel seien illegal ohne Rezept erhältlich. Originalpräparate seien optisch von Fälschungen kaum zu unterscheiden. Wie das Tauziehen um diesen Antrag nun weitergeht, ist offen.

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