Wirtschaft

Das wird neu in 2009

Von Abgeltungssteuer bis Wohngeld: 20 Mal neues Recht

(bü). Gesetzliche Neuerungen wie kaum einmal zuvor bringt das Jahr 2009. Hier ein Überblick über die wichtigsten Themen.

Abgeltungssteuer. Kapitaleinkünfte (Zinsen, Kursgewinne) werden pauschal mit 25% statt dem individuellen Steuersatz besteuert. Das Geldinstitut überweist den Betrag (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer = insgesamt bis zu knapp 28%) direkt an das Finanzamt. Wer entsprechend seinem Einkommen mit weniger als "25 plus" besteuert wird, der bekommt die Differenz im Steuerjahresausgleich zurück. Kapitaleinkünfte bis zu 801 (Verheiratete: 1602) Euro im Jahr bleiben steuerfrei. Der Bank oder Sparkasse kann ein "Freistellungsauftrag" in dieser Höhe eingereicht werden.


Arbeitslosenversicherung.

Der Beitragssatz sinkt von 3,3 auf 2,8%. Das ergibt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Ersparnis von je 2,50 Euro pro 1000 Euro Bruttoverdienst.


Arbeitslosenversicherung Existenzgründer.

Der Beitrag für Existenzgründer, die sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert haben, sinkt erneut: von 20,50 Euro auf 17,64 Euro (im Osten von 17,33 Euro auf 14,95 Euro) pro Monat. Arbeitslosengeld kann es unter Berücksichtigung von pauschalen Bemessungsentgelten von rund 1300 Euro bis rund 3000 Euro monatlich geben – je nach Qualifikationsstufe der Selbstständigen. Die Schnäppchenpreise gelten aber nur noch bis Ende 2010, falls die gesetzliche Regelung nicht verlängert wird.


Autokauf.

(siehe Kraftfahrzeugsteuer)


Basistarif.

(siehe Private Krankenversicherung)


Bausparen.

Bisher können Bausparer nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist frei über ihr Bausparguthaben verfügen. Vor Ablauf dieser Frist muss es für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohnraum eingesetzt werden. Bei Verträgen, die nach 2008 geschlossen werden, gilt die Zweckbindung für eine "wohnwirtschaftliche Verwendung" generell – ausgenommen unter anderem Bausparer, die bei Abschluss des Vertrages noch keine 25 Jahre alt sind.


Betriebliche Gesundheitsförderung.

Arbeitgeber, die sich für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter stark machen, werden dabei vom Fiskus unterstützt. Bieten sie die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen an, so ist diese Leistung bis zu 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. Dasselbe gilt für externe, etwa von einer Krankenkasse durchgeführte, Gesundheitskurse, an denen sich der Arbeitgeber mit Zuschüssen beteiligt. Beiträge für Fitnessstudios oder Sportvereine sind von der Vergünstigung (die rückwirkend auch schon für 2008 beansprucht werden können) allerdings ausgeschlossen. Begünstigte Maßnahmen können sein: Rückentraining, Anti-Stress-Kurse, gesunde Ernährung, Nichtraucherkurse sowie Bewegungsprogramme zur Gewichtsreduzierung.


Bußgeldkatalog.

Alle Verkehrsteilnehmer werden mit höheren Bußgeldern belegt, wenn sie gegen Verkehrsvorschriften verstoßen. So erhöht sich zum Beispiel das Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50 Euro auf 80 Euro, wenn innerorts um 21 bis 25 km/h zu schnell gefahren wird. Bei 51 bis 60 km/h zu schneller Fahrt werden 480 Euro statt 300 Euro fällig. "Unangepasste Geschwindigkeit" bei Glätte oder Regen wird mit 100 Euro statt bisher 50 Euro belegt. Alkohol am Steuer bringt dem Staat beim ersten Verstoß 500 statt 250 Euro, beim zweiten 1000 Euro statt 500 Euro. Die überfahrene "rote Ampel" kostet zwischen 200 Euro und 360 Euro (je nach Dauer und Gefährdung) statt bisher 125 Euro bis 200 Euro.


Elternzeit für Großeltern.

Können Eltern ihr Kind wegen schwerer Krankheit oder einer Schwerbehinderung nicht selbst betreuen, so sind auch Verwandte bis zum dritten Grad und deren Ehe-/Lebenspartner berechtigt, Elterngeld zu beziehen und bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit zu beantragen. Dasselbe gilt beim Tod der Eltern oder des allein erziehenden Elternteils. Ab 2009 sind Großeltern auch dann anspruchsberechtigt, Elternzeit zu nehmen, wenn die Tochter minderjährig ist beziehungsweise sich im letzten oder vorletzten Jahr der Ausbildung befindet, die vor dem 18. Geburtstag begonnen hat. Das Großelternteil muss mit dem Enkelkind in einem Haushalt leben; das Elterngeld steht der Tochter zu.


Erbe für pflegende Angehörige.

Wer einen Angehörigen längere Zeit gepflegt hat, der bekommt aus dessen Nachlass vorab eine Entschädigung. Sie könnte zum Beispiel – in Anlehnung an die Pflegestufe des Verstorbenen – 20.000 Euro betragen. Wurde ein Erbe von 100.000 Euro hinterlassen, so bleibt für die Gesamterbschaft ein Betrag von 80.000 Euro, an dem die Pflegekraft dann entsprechend ihrer "Nähe" zum Verstorbenen (Ehepartner, Kind, Mutter, Bruder) zusätzlich den ihr daraus zustehenden Betrag aus dem Nachlass erhält.


Erbschaftsteuer.

Die Freibeträge für die Erbschaftsteuer werden kräftig angehoben. Zum Beispiel für Ehegatten von 307.000 Euro auf 500.000; für eingetragene Lebenspartner von 5200 Euro ebenfalls auf 500.000 Euro; für Kinder von 205.000 Euro auf 400.000 Euro; für Enkel von 51.200 Euro auf 200.00 Euro; für Enkel verstorbener Eltern von 205.000 Euro auf 400.00 Euro; für Eltern, Großeltern von 51.200 Euro auf 100.000 Euro; für Nichten, Neffen von 10.300 Euro auf 20.000 Euro; für Fremde von 5200 Euro auf 20.000 Euro. Für "nicht nahestehende" Angehörige wurden allerdings die Steuersätze ebenso kräftig erhöht: zum Teil von 12 auf 30%.

Gesetzliche Krankenversicherung/Gesundheitsfonds. Die individuellen Beitragssätze der mehr als 200 gesetzlichen Krankenkassen werden auf 14,6% vereinheitlicht. Die daraus resultierenden Beiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Rentner und Rentenversicherungsträger. Die Arbeitnehmer und Rentner zahlen 0,9% zusätzlich. Für Arbeitslose überweist die Agentur für Arbeit die Beiträge in voller Höhe.


Handwerkerleistungen.

Bis zu 1200 Euro statt nur bis zu 600 Euro pro Jahr können Handwerkerleistungen direkt von der Steuerschuld abgesetzt werden (Beispiele: Heizungsreparatur, Malerarbeiten – jeweils die Arbeits- nicht die Materialkosten). Dieser Höchstbetrag gilt dann, wenn 6000 Euro im Jahr für entsprechende Tätigkeiten ausgegeben worden sind. Die 20%-Steuer-Sparrate ausnutzen kann naturgemäß nur, wer Steuern zahlt.


Haushaltsnahe Dienstleistungen.

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen wie auch Beschäftigungsverhältnissen im Haushalt kann die Steuerschuld bis zu 4000 Euro im Jahr sinken – wenn 20.000 Euro oder mehr für solche Tätigkeiten ausgegeben werden. Geringere Aufwendungen bringen geringere Ersparnisse – jeweils werden 20% der Kosten anerkannt, bei einem Aufwand von 1200 Euro im Jahr also 240 Euro. Auch hier gilt: Sparen kann nur, wer Steuern zahlt.


Hochzeit ohne Standesamt.

Ein Paar darf sich auch dann kirchlich trauen lassen, wenn es zuvor nicht standesamtlich geheiratet hat. Die "bürgerliche" Ehe und die Ehe nach Kirchenrecht stehen damit unverbunden nebeneinander – mit allen Folgen auch steuerlicher Art. Den Splittingvorteil gibt es nur für standesamtlich getraute Paare. Weitere Nachteile der (nur) kirchlich Getrauten: Kein Anspruch auf Unterhalt, kein Erbrecht, keine Schutzvorschriften für den schwächeren Partner beim Scheitern der Beziehung (eine offizielle "Scheidung" gibt es im Kirchenrecht ja nicht). Kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht.


Kindergeld, Kinderfreibetrag.

Das Kindergeld wird für die ersten beiden Kinder von 154 auf 164 Euro angehoben, für das dritte Kind von 154 auf 170 Euro und vom vierten Kind an von 179 auf 195 Euro im Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von insgesamt 5808 Euro auf 6024 Euro. Das Finanzamt prüft im Jahresausgleich, ob sich das Kindergeld oder der Steuerfreibetrag günstiger auswirken. Für Eltern mit geringen Einkünften (Hartz IV, Sozialhilfe) gibt es ein jährliches "Schulbedarfspaket" von 100 Euro.


Kraftfahrzeugsteuer.

Wer einen Neuwagen der Schadstoffklassen Euro-5 oder Euro-6 kauft, der spart bis Ende 2010 die Kraftfahrzeugsteuer. Neue Autos der Euro-4-Norm bringen eine Steuerersparnis für ein Jahr – maximal bis Ende 2010.


Krankengeld für Selbstständige.

Selbstständige, die gesetzlich krankenversichert sind, haben ab 2009 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Die Krankenkassen werden aber spezielle Tarife neu auflegen. Alternativ können die Selbstständigen bei einer privaten Krankenversicherung eine entsprechende Einkommensausfallversicherung abschließen (sofern ihr Gesundheitszustand dies zulässt).


Private Krankenversicherung.

Die Privatversicherer führen einen Basistarif ein, der allen Privatversicherten offen steht. Bereits privat Krankenversicherte können aus ihrem Normaltarif in den Basistarif überwechseln – müssen sich dafür aber bis spätestens zum 30. Juni 2008 entscheiden. Der Basistarif sieht Leistungen vor, die im Großen und Ganzen denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen. Die Beitragshöhe ist durch den Höchstbeitrag in der GKV begrenzt und kann deshalb bis zu 570 Euro betragen. Für die Aufnahme in den Basistarif dürfen die privaten Krankenversicherer keine Risikozuschläge erheben. Privat Krankenversicherte, die den Versicherer wechseln, nehmen künftig die für sie gebildete sogenannte Alterungsrückstellung mit.

Schulgeld. Befinden sich Kinder auf staatlich anerkannten Privatschulen, so können die Eltern das sogenannte Schulgeld bis zu 5000 Euro statt bisher 3000 Euro pro Jahr vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das gilt allerdings nur in Höhe von 30% des tatsächlichen Aufwandes – und auch nur für Aufwendungen für den Lernbereich, nicht auch für Unterbringung und Verpflegung. Ein Aufwand von 16.666 Euro ergibt die höchstmögliche Ersparnis. Die Steuerersparnis kann auch beim Besuch einer ausländischen Schule im EU- oder Europäischen Wirtschaftsraum in Anspruch genommen werden.


Tagesmütter.

Ab 2009 müssen alle Tagespflegepersonen ("Tagesmütter"/"Tagesväter") die Einkünfte aus ihrer Tätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten Kinder und von der Art der Einnahmen ab – ob sie also von Privatpersonen oder vom Jugendamt stammen. Bisher waren nur die privat eingenommenen Beträge steuerpflichtig. Als Betriebsausgabe kann pauschal ein Betrag von 300 Euro (bisher: 246 Euro) pro "vollzeitbetreutem" Kind und Monat abgezogen werden. Bei weniger als acht Betreuungsstunden pro Tag mindert sich die Pauschale entsprechend. In beiden Fällen kann auch der konkrete Kostenaufwand nachgewiesen werden. Hat die Tagesmutter keine weiteren Einkünfte, so setzt die Steuerzahlung erst von einem steuerpflichtigen Einkommen ab 7664 Euro im Jahr ein. – Sozialabgaben sind auf die Einnahmen aus der Tagespflegetätigkeit nur dann zu zahlen, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen (also Einkünfte minus Betriebsausgaben – Pauschale oder tatsächlich nachgewiesene Kosten) monatlich 400 Euro übersteigen.

Wohngeld. Nach 2001 wird das Wohngeld 2009 erstmals wieder erhöht. Und das in ungewöhnlichem Umfang. Wer bisher 90 Euro im Monat bezieht, der soll rund 140 Euro erhalten. Das ist auch darauf zurückzuführen, dass die Heizkosten mit in die Berechnung des Wohngeldes einbezogen werden, und zwar mit einem festen Betrag (zum Beispiel für eine Person 24 Euro monatlich, für zwei Personen insgesamt 31 Euro, für jede weitere Person 6 Euro). Die anerkannten Miethöchstbeträge steigen um 10%, die sogenannten Tabellenwerte um 8%. Für die Monate Oktober bis Dezember 2008 werden im Frühjahr 2009 Pauschalbeträge nachgezahlt. Sie betragen für eine Person 100 Euro, für zwei Personen 130 Euro, für drei Personen 155 Euro, für vier Personen 180 Euro, für jede weitere Person 25 Euro.

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