Gesundheitspolitik

AOK-Ausschreibung: Nachprüfungsverfahren zurückgewiesen

Vergabekammer Baden-Württemberg bestätigt AOK-Linie

Berlin (ks). Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat die Nachprüfungsverfahren, die zwei pharmazeutische Unternehmen gegen die AOK-Ausschreibung 2009/2010 beantragt hatten, teils als unzulässig und teils als unbegründet zurückgewiesen. Die Verfahren hatten 14 Wirkstoffe zum Gegenstand. Die AOK fühlt sich "vollauf bestätigt".

Wie die AOK am 9. Dezember mitteilte, beanstandeten die Pharmaunternehmen, dass mit der aktuellen AOK-Ausschreibung den Belangen mittelständischer Unternehmen nicht genügend Rechnung getragen werde. Die Argumente der Klägerseite konnten die Vergabekammer jedoch nicht überzeugen. Christopher Hermann, Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Rabattverträge, betonte, die AOK komme mit ihrer jüngsten Ausschreibung, die in fünf Regionen aufgeteilt ist, den kleineren Pharmaunternehmen weit entgegen. "Keine andere Krankenkasse hat bisher so viel für den Mittelstand getan!", meint Hermann.

Trotz des nun errungenen Teilerfolges rechnet die AOK mit weiterem juristischen Tauziehen. Die Entscheidung der Vergabekammer ist noch nicht rechtskräftig – gegen sie kann noch Beschwerde beim Landessozialgericht Baden-Württemberg eingelegt werden – und weitere Verfahren sind in der Schwebe. Hermann hofft aber, dass diese erste Entscheidung Signalwirkung für die anderen laufenden Verfahren hat und auch die Gerichte im Weiteren zügig entscheiden. "Wir haben in den letzten beiden Jahren genug Zeit durch die vielen rechtlichen Auseinandersetzungen verloren und sollten uns endlich auf das Wesentliche konzentrieren können", sagte Hermann. Dennoch: Dass es abermals zu einem "Rabattkrieg" kommen wird, ist noch nicht ganz auszuschließen.

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