Gesundheitspolitik

Politische Signale

Peter Ditzel

Der 16. Dezember, ein wichtiges Datum: Generalanwalt Yves Bot wird seinen Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof vortragen und seine Empfehlung zum Fremd- und Mehrbesitzverbot in Deutschland abgeben. Da sich das Gericht in seiner Entscheidung nicht immer, aber sehr oft am Schlussantrag orientiert, wird man ihn sehr genau zu analysieren und zu interpretieren haben. Der 16. wird spannend!

Einen Tag später (!) befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit dem Vorschlag und der Bitte des Bundesgesundheitsministeriums an die EU-Kommission, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ruhen zu lassen bis zur Entscheidung des EuGH. Die politischen Signale, die vom Schlussantrag ausgehen, dürfte die Antwort der Bundesregierung auf die Aufforderung der EU-Kommission, Fremd- und Mehrbesitzverbot aufzuheben, merklich beeinflussen.

Wie geht es weiter mit dem Antrag von Bayern und Sachsen, den Versandhandel mit Arzneimitteln auf OTC-Arzneimittel zu beschränken? Bei der Beratung des Gesundheitsausschuss des Bundesrates zu diesem Antrag stimmten zehn Länder dafür – ein erstes positives Signal. Der mitberatende Wirtschaftsausschuss lehnte ihn allerdings ab. Die nächste Station: voraussichtlich auf seiner Sitzung am 19. Dezember wird der Gesundheitsausschuss dem Bundesratsplenum die Annahme des Antrags der beiden Freistaaten empfehlen. Ob er seinen Weg ins weitere Gesetzgebungsverfahren findet, ist noch offen. Denn Bundesregierung und Gesundheitsministerium sandten Signale, dass sie keinen Anlass sehen, die Rechtslage zu ändern.

Auch am 16. Dezember wird eine Abstimmung der Koalitionsfraktionen zu den Inhalten der 15. AMG-Novelle erfolgen. Ein Referentenentwurf liegt spätestens im Januar vor. Noch in dieser Legislaturperiode soll die Novelle verabschiedet werden. Sie wird Auswirkungen auf die Apotheke haben. Diskutiert wird z. B., eine Änderung der Großhandelszuschläge einzuführen (Fixbetrag plus prozentualen Logistikzuschlag) und bei der Abrechnung onkologischer Rezepturen mit Krankenkassen den tatsächlichen Einkaufspreis zuzüglich Rezepturzuschlag in Rechnung zu stellen. Außerdem soll mit der Novelle eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung des Arzneimittels durch Hersteller und Großhändler national verankert werden (richtet sich wohl gegen ausschließliche Direktbelieferungsmodelle der Industrie durch nur einen Logistiker).


Peter Ditzel

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