Gesundheitspolitik

Bundesrat: Rx-Versandverbot findet Mehrheit im Gesundheitsausschuss

Bundesratsplenum wird Mitte Dezember über die Anträge Sachsens und Bayerns entscheiden

Berlin (ks). Der Gesetzesantrag der Freistaaten Sachsen und Bayern zur Rückführung des Arzneimittelversandhandels auf das europarechtlich gebotene Maß ist am 3. Dezember im Gesundheitsausschuss des Bundesrates auf breite Zustimmung gestoßen. Anders sah es allerdings im mitberatenden Wirtschaftsausschuss aus: hier wurde der Antrag abgelehnt. Voraussichtlich am 19. Dezember wird sich das Plenum des Bundesrates mit der Gesetzesinitiative befassen. Dann wird sich zeigen, welcher der beiden Empfehlungen die Ländervertreter folgen werden.

Die Sitzung der Bundesratsausschüsse war nicht öffentlich. Offiziell war daher nicht mehr zu erfahren, als dass der Antrag im federführenden Gesundheitsausschuss eine Mehrheit fand. Nach Informationen der AZ haben sich jedoch zehn Bundesländer hinter den Antrag Bayerns und Sachsens gestellt. Dagegen stimmten Baden-Württemberg, das Saarland, Bremen und Schleswig-Holstein. Hessen und Niedersachsen enthielten sich.

Sollte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres der Empfehlung des Gesundheitsausschusses – und nicht des Wirtschaftsausschusses – folgen, und beschließen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen, wird dieser zunächst der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet. Diese wird den Gesetzentwurf dann innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiterleiten. Der früheste Termin für eine Behandlung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag wäre somit Mitte Februar.

Der Gesetzentwurf von Sachsen und Bayern sieht Änderungen im Arzneimittelgesetz, Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung vor. Mit ihnen soll der 2004 eingeführte Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wieder verboten werden. Möglich sein soll jedoch die Zustellung durch Boten im Einzelfall. Bei verschreibungspflichtigen Arzneien muss der Bote dem pharmazeutischen Personal angehören.

BVDVA verständnislos

Beim Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) hat man kein Verständnis für die Empfehlung des Gesundheitsausschusses: "Die inhaltliche Begründung dieses Versandverbotes rezeptpflichtiger Medikamente ist weder für den Verbraucher noch für Fachleute nachvollziehbar", sagte der BVDVA-Vorsitzende Christian Buse. Daher sei die Diskussion "ein Schlag ins Gesicht der mündigen Verbraucher". Buse betonte, dass der deutsche Arzneimittelversandhandel in punkto Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit beispielhaft für ganz Europa sei. Hinter dem Bestreben, den Verbrauchern einen etablierten und nachgefragten Medikamentenbezug ohne Not wieder wegzunehmen, stecke eine konservative Apothekerlobby, so der Verbandschef. Diese habe schon immer jedwede Form des Wettbewerbs abgelehnt. "Meine Mitglieder haben Schluss mit den sprichwörtlichen Apothekerpreisen gemacht", so Buse – und das sollte seiner Meinung nach seitens der Politik "goutiert, nicht aber bestraft werden". Zumal auch die Politik anerkenne, dass von deutschen zugelassenen Versandapotheken keine Gefahr von Arzneimittelfälschungen ausgehe. "Wer den seriösen Arzneimittelversandhandel massiv einschränkt, öffnet illegalen, ausländischen Arzneifälschern Tür und Tor in den deutschen Markt", so Buse.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.