Zaubersalbei wird illegale Droge

BERLIN (ks). Das Bundeskabinett hat am 23. Januar eine Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften beschlossen (21. BtMÄndV). Damit werden Änderungen in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorgenommen. So sollen etwa Salvia divinorum (Zauber- oder Aztekensalbei), Benzylpiperazin (BZP) und Oripavin künftig dem BtMG unterstellt sein. Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Kabinett beschließt Änderungen im Betäubungsmittelrecht

Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) diese Woche betonte, bezweckt das BtMG, das Ausmaß an Suchterkrankungen und Gesundheitsgefährdungen durch eine verminderte Verfügbarkeit von Suchtmitteln zu verringern. So soll nun auch dem sogenannten "Zaubersalbei" der Garaus gemacht werden – er gilt künftig als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Laut BMG enthält Salvia divinorum einige der stärksten im Pflanzenbereich vorhandenen psychoaktiven Substanzen (Diterpene). Der Konsum kann zu schweren Bewusstseinsveränderungen, Psychosen und anderen gesundheitlichen Störungen führen. Das ebenfalls neu in die BtMG-Anlage aufgenommene Benzylpiperazin ist eine synthetische Substanz, die wie Amphetamin und Methamphetamin das zentrale Nervensystem stimuliert. Gemäß einem Risikobewertungsbericht des wissenschaftlichen Beirats der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht sollte BZP wegen seiner aufputschenden Eigenschaften, der gesundheitlichen Gefahren und des fehlenden medizinischen Nutzens kontrolliert werden. Die dritte neu aufgenommene Substanz, Oripavin, wird aufgrund einer Empfehlung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen dem Betäubungsmittelrecht unterstellt, die für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich bindend ist.

Darüber hinaus werden mit der Verordnung die Anlagen I bis III des BtMG an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. So werden einige Stoffe zwischen den Anlagen umgestuft, andere gänzlich aus dem Anwendungsbereich des BtMG herausgenommen. Letzteres betrifft beispielsweise Modafinil, da hier das Abhängigkeitspotenzial als gering eingeschätzt werde, so das BMG..

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