Das Kreuz mit dem Versandhandel

Die Zulassung des Versandhandels mit Arzneimitteln, insbesondere mit verschreibungspflichtigen, stellt nicht nur unsere Vorstellungen von einem sicheren Verkehr mit Arzneimitteln in Frage. Auch Politiker erkennen mittlerweile, dass sich Deutschland damit einen Bärendienst getan hat. Die Gefahr, dass Patienten auf eine illegale ausländische Versandapotheke hereinfallen, die Arzneimittelfälschungen vertreibt, wächst. Die Bagatellisierung des Arzneimittels, vor allem durch die unsäglichen Pick-up-Stellen in Drogeriemärkten, mit der Gefahr von Mehr- und Fehlgebrauch nimmt zu. Außerdem versinkt die zur Arzneimittelabgabe gehörende Beratung in der Bedeutungslosigkeit, da sie von Versandapotheken zwar pro forma mit einer kostenpflichtigen Telefonnummer angeboten, aber de facto von den Kunden kaum angenommen wird. Auch das vom Versandapothekenverband selbst kreierte und verliehene Gütesiegel ändert daran nichts, wie jetzt ein Gericht feststellte: Gütesiegel von Internetapotheken sind keineswegs fälschungssicher und kaum verlässlich. Auch wenn der Versandhandel einer deutschen Apotheke sicher ist: Was sind verbandsintern verliehene Gütesiegel ohne Überprüfung durch eine neutrale Instanz wert?

Die Länder Bayern und Sachsen sind das Problem Versandhandel bereits aktiv angegangen und haben einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln "auf das europarechtlich gebotene Maß zurückzuführen", sprich wieder zu verbieten. Der Antrag schaffte es bisher noch nicht auf die Tagesordnung, doch am 3. Dezember soll es denn so weit sein.

Da kommt die Unterstützung aus Schleswig-Holstein gerade recht, wo sich CDU und SPD auf einen Antrag verständigten, mit dem mehr Verbraucherschutz beim Versandhandel eingefordert wird. Auch dort hat man die Schwächen des Versandhandels erkannt. Jedoch geht man hier sichtlich eher davon aus, dass man den Versandhandel nicht mehr vollkommen wegbekommt. Deshalb setzt sich dieser Antrag in Schleswig-Holstein dafür ein, dass auch im Versandhandel eine Arzneimittelberatung erfolgen muss. Die Arzneimittelabgabe über Pick-up-Stellen allerdings lehnt der Antrag energisch ab.

Die große Euphorie über den Arzneiversand scheint bei den Politikern vorbei zu sein. Jetzt bleibt es spannend, ob sich die Länderkammer dazu durchringen kann, den Wert der Arzneimittelsicherheit und die Beratung zum Maßstab zu machen.

Peter Ditzel

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